Gefahren durch Abgase
Abgasbestandteile wie Kohlenmonoxid, Stickoxide oder Dieselruß können den Bediener am
Steuerstand gefährden.
Daher muss darauf geachtet werden, dass:
die Fahrzeugabgase nicht in den Bereich von Bedienständen münden.
bei Arbeiten in geschlossenen Räumen müssen die Fahrzeugabgase durch geeignete Hilfsmittel
ins Freie geleitet werden.
Gefahr durch elektrische Leitungen
Achtung!
Bereits bei Annäherung an eine elektrische Leitung kommt es zum
Stromübertritt. Der Bediener erhält einen tödlichen Stromschlag.
Beschaffenheit und Höhe von elektrischen Leitungen sagen nichts über deren Spannung aus.
Bei unbekannter Spannung, Mindestabstand zur Leitung 5 Meter (16,5 feet). Das gilt für Kran,
Zusatzgeräte, Seilwinde, Seil, Lastaufnahmemittel und Last.
Hinweis!
Die landesspezifischen Mindestabstände zu stromführenden
Leitungen können sich von den hier angegebenen Mindestabständen
unterscheiden. Deshalb ist der Bediener verpflichtet, die jeweiligen
landesspezifischen Vorschriften zu beachten.
Zu elektrischen Leitungen muss immer der erforderliche Mindestabstand eingehalten werden.
Über elektrischen Leitungen ist Arbeiten grundsätzlich verboten.
Vor Beginn der Arbeiten Informationen über die Spannung der Leitung beim Leitungsbetreiber
einholen.
Bei arbeitsbedingtem Unterschreiten des Mindestabstands müssen die Leitungen abgeschaltet
sein. Ein Unterschreiten des Mindestabstandes ohne Abschaltung der Leitungen ist grob fahrlässig
und lebensgefährlich!
Zusätzlich berücksichtigen: Bei Wind schwingt eine elektrische Leitung aus. Elektrische Leitungen
können auch außerhalb vom Sichtbereich des Bedieners liegen.
Der Lastarm des Kranes oder die Last kann durch eine ruckartige Bewegung pendeln (auch nach
oben). Durch diese ungewollte Bewegung kann es zur Annäherung an eine stromführende Leitung
kommen. Ein Stromübertritt auf Kran, Zusatzgeräte, Lastaufnahmemittel oder Last wird ausgelöst.
Kapitel 2 Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Anforderungen
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