Kranbetrieb
Last an-/abhängen
Achtung!
Kran vorher nicht ausgeschaltet, besteht:
akute Lebensgefahr für den Bediener und Andere.
Durch Hilfskräfte:
Wenn die Hilfskraft den Gefahrenbereich verlassen hat, dürfen wieder Kranbewegungen durchgeführt
werden.
Durch den Bediener:
Um die Last an-/abzuhängen, begibt sich der Bediener in den Gefahrenbereich des Kranes.
Last anheben/bewegen
Vorsicht!
Lastarm, werden diese beschädigt.
Last, Lastaufnahmemittel oder Zusatzgeräte dürfen nicht an den Lastarm schlagen oder daran
scheuern. Abstand zwischen allen Krankomponenten und Last mindestens 0,5 m.
Achtung!
unbeabsichtigt Bedienelemente betätigt, besteht akute Lebensgefahr
für den Bediener und Andere.
Während des gesamten Kranbetriebes ausreichend Abstand zwischen Last, Kranbauteilen und
Bedienelementen halten.
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Lastarm positionieren. Kranbewegungen stoppen.
Wird die Last vom Bediener an- oder abgehängt und der
durch unbefugte Kranbetätigungen von Dritten,
durch unbeabsichtigte Betätigung eines
Bedienelementes am Bedienstand oder am Sendepult
der Fernsteuerung
Hilfskraft darf den Gefahrenbereich des Kranes erst nach Freigabe durch den Bediener betreten.
Nur bei vollständigem Stillstand des Kranes Lasten an-/abhängen nach Erlaubnis des Bedieners.
Hilfskraft muss nach erfolgtem An-/Abhängen der Last den Gefahrenbereich verlassen.
Kran am Steuerstand des Kranes/Sendepult der Fernsteuerung ausschalten.
Last an- oder abhängen.
Gefahrenbereich verlassen.
Kran einschalten.
Scheuern Last, Lastaufnahmemittel oder Zusatzgerät am
Werden mit der Last und/oder mit Krankomponenten