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Palfinger High Performance PK 27002-SH P3 Originalbetriebsanleitung Seite 162

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Kranbetrieb
Organisatorische Maßnahmen
Der Bediener und die zu sichernde Person müssen geeignet, befähigt, unterwiesen / instruiert und
eingewiesen
Höhensicherungsgerät geübt sein.
Ein Aufsichtsführender, der Bediener und die gemäß Rettungskonzept erforderliche Anzahl an Rettern
müssen am Einsatzort anwesend sein.
Der Aufsichtsführende hat die sichere Durchführung der Arbeiten zu überwachen. Er darf an den
Arbeiten nicht beteiligt sein.
Es muss eine wirksame Kommunikation zwischen Bediener und gesicherter Person gewährleistet sein.
Weitere Risiken
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Zusätzlich angebrachte manuelle Auslegerverlängerungen am Ladekran dürfen zur
Personensicherung nicht verwendet werden. Anbauteile sind abzunehmen (Arbeitskorb, Greifer,
etc.).
Die Abstützungen des Trägerfahrzeuges bei Kranen ohne automatische Traglastüberwachung
müssen zu 100 % ausgefahren sein, um jederzeit die Standsicherheit zu gewährleisten.
Alle von PALFINGER vorgeschriebenen Wartungs- und Servicearbeiten wurden durchgeführt und
können nachgewiesen werden
Alle Gerätekomponenten und Sicherheitseinrichtungen am Gerät arbeiten einwandfrei und sind frei
von jeglichen Mängeln.
Es gibt keine Alternative für die Personensicherung am Einsatzort (Beispiel Absturzsicherungs-
System auf einem Gebäude)
Die nationalen Vorschriften werden erfüllt. Die Erlaubnis zur Sicherung von Personen am
Ladekran gilt lediglich in den Ländern Österreich, Deutschland, Schweiz und Italien unter
besonderen Voraussetzungen, siehe Arbeitspapier der Fachgruppe D-A-CH-S:
http://www.bauforumplus.eu/absturz/dachs-dokumente0/d-a-ch-s-dokumente-deutsch/
sein.
Darüber
Windeinwirkung und Umgebungseinflüsse.
Quetsch- und Scherstellen.
Gefährdungen durch weitere Krane (Beispiel: Krane für Materialtransport).
hinaus
muss
die
zu
sichernde
Person
im
Umgang
mit

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