3.29 Fahrzeug mit Kran verladen
BA 28Z3 DE - Ausgabe 3.0 * 28Z3b330.fm
Gefahr!
Bei unsachgemäßem Umgang mit Kran und Hebemitteln besteht akute
Unfallgefahr!
• Sämtliche zum Verladen benötigte Mittel (Kran, Hebemittel usw.) müssen:
- zugelassen, geeignet sowie ausreichend dimensioniert sein
- ordnungsgemäß positioniert bzw. angebracht werden
- frei von Beschädigungen bzw. Abnutzerscheinungen sein
- allfällig wiederkehrende Begutachtungen dürfen nicht überfällig sein
• Sämtliche internationale, nationale sowie eventuell innerbetriebliche
Vorschriften und Richtlinien zur Verladung sind zu beachten.
• Nur erfahrene Personen, die mit den vorgeschrieben Kransignalen ver-
traut sind, mit dem Einweisen beauftragen.
• Der Einweiser muss sich in Sichtweite des Kranfahrers aufhalten oder
mit ihm in Sprechkontakt stehen.
Gefahr!
Bei unsachgemäßem Anschlagen des Hebemittels am Fahrzeug besteht akute
Unfallgefahr!
• Nur erfahrene Personen mit den Anschlagen beauftragen.
• Zum Anschlagen ausschließlich die dafür vorgesehenen und entspre-
chend gekennzeichneten Hebepunkte verwenden.
• Durch Sichtprüfung vergewissern, dass sämtliche Hebepunkte in Ord-
nung sind.
• Wird das Fahrzeug z.B. über die Kabine, einen Einpunkthebesatz oder
ähnliches gehoben, sind vor dem Anschlagen die Befestigungsschrau-
ben bzw. Muttern dieses Bauteils auf festen Sitz bzw. das richtig Dreh-
moment zu prüfen.
• Nur geeignete Hebemittel (z.B. Haken, Schäkel) am Fahrzeug verwenden.
• Hebemittel nicht über scharfe Kanten führen.
• Die vorgeschriebenen Längen der Hebemittel müssen eingehalten werden.
Bedienung
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