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Informationen Zur Sicht - Wacker Neuson 28Z3 Betriebsanleitung

Raupenbagger
Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitshinweise

2.7 Informationen zur Sicht

2-6
• Jede Arbeitsweise unterlassen, welche die Standsicherheit des Fahrzeugs beein-
trächtigt!
• Beim Fahrbetrieb bergaufwärts oder bergabwärts immer gerade fahren. Die Last muss
immer bergseitig ausgerichtet werden.
Die maximale Neigung (Gefälle/Steigung) von 15° darf nicht überschritten werden.
Die maximale Seitenneigung von 10° darf nicht überschritten werden.
Anbaugeräte / Arbeitsausrüstungen dabei stets in Bodennähe führen!
• In Bereichen in denen eine Gefährdung durch herabstürzende Gegenstände von vorne
besteht (z.B. bei Abbrucharbeiten) muss ein Front Guard montiert sein.
• Beim Laden, sicherstellen dass sich niemand im Gefahrenbereich des Fahrzeuges
aufhält. Schutzaurüstung tragen (z.B.: Schutzbrille, Schutzhelm, usw).
• Im Gefälle Fahrgeschwindigkeit stets den Gegebenheiten anpassen! Nie im Gefälle die
Fahrgeschwindigkeit ändern, sondern immer vor dem Gefälle die Fahrgeschwindigkeit
ändern.
• Beim Verlassen des Fahrersitzes grundsätzlich das Fahrzeug gegen unbeabsichtigtes
Wegrollen und unbefugtes Benutzen sichern!
Arbeitsgeräte / Anbaugeräte auf dem Boden absetzen.
• Vor Arbeitsbeginn überprüfen, ob
• Alle Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß angebaut und funktionsfähig sind
• Vor dem Anfahren bzw. vor Arbeitsbeginn:
• Auf ausreichende Sicht achten
• Sitzposition richtig einstellen, Fahrersitz niemals während der Fahrt oder Arbeit
verstellen!
• Sicherheitsgurt anlegen
• Nahbereich kontrollieren (Kinder!)
• Der Fahrer ist gegenüber Dritten im Arbeitsbereich verantwortlich!
• Vorsicht beim Umgang mit Kraftstoff – erhöhte Brandgefahr!
• Vermeiden, dass Kraftstoff mit heißen Teilen in Berührung kommt!
Niemals in der Nähe offener Flammen oder zündfähiger Funken Kraftstoff nachfüllen.
Vor dem Auftanken Fahrzeug abstellen und nicht rauchen!
• Niemals ein fahrendes Fahrzeug besteigen oder von diesem abspringen!
• Ist die Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeugs für eine sichere Durchführung
bestimmter Arbeitsgänge nicht ausreichend, so ist der Arbeitsplatz zusätzlich auszu-
leuchten.
• Angebaute Arbeitsscheinwerfer dürfen bei Straßenfahrt nicht eingeschaltet sein. Beim
Arbeitseinsatz nur dann, wenn nicht zu erwarten ist, dass hierdurch Verkehrsteil-
nehmer auf öffentlichen Straßen geblendet werden.
• Die Fahrpedale sind gewöhnungsbedürftig. Die Fahrgeschwindigkeit muss dem
Können und den Umgebungsverhältnissen angepasst werden.
Vor der Inbetriebnahme des Fahrzeuges ist eine Sichtprüfung durchzuführen, um sicher-
zustellen, dass sich weder Personen oder Gegenstände noch andere Gefahrenquellen um
das Fahrzeug befinden.
Beim Einsatz des Fahrzeuges ständig das Umfeld überprüfen, um potenzielle Gefahren
rechtzeitig zu erkennen.
Vor jedem Fahrzeugeinsatz bzw. vor jedem Arbeitsbeginn oder bei einem Fahrerwechsel
ist sicherzustellen, dass sämtliche Sichthilfen (Spiegel) ordnungsgemäß funktionieren,
sauber sind und entsprechend den Anweisungen in dieser Betriebsanleitung eingestellt
sind. Lokale Vorschriften sind vom Betreiber zu beachten.
Es dürfen keine Änderungen / Modifizierungen vorgenommen werden, die zu einge-
schränkter Sicht führen. Ansonsten erlischt die Konformität und Zulassung!
BA 28Z3 DE - Ausgabe 3.0 * * 28Z3b210.fm

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