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Kontrolle Beim Rückwärtsfahren; Hebezeugeinsatz - Wacker Neuson 28Z3 Betriebsanleitung

Raupenbagger
Inhaltsverzeichnis

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2.9 Kontrolle beim Rückwärtsfahren

2.10 Hebezeugeinsatz

Anschlagmittel
Tragmittel
(Gelenkstange)
Abb. 65: Tragmittel - Gelenkstange
Lasthaken
Anschlagmittel
Abb. 66: Lasthaken
BA 28Z3 DE - Ausgabe 3.0 * 28Z3b210.fm
• Beim Rückwärtsfahren mit dem Fahrzeug besteht Unfallgefahr!
• Im toten Winkel des Fahrzeuges können sich Personen befinden, die vom Fahrer nicht
gesehen werden.
• Vergewissern, das vor jedem Wechsel der Fahrtrichtung, sich niemand im Gefahrenbe-
reich des Fahrzeugs befindet!
• Spiegel zum Rückwärtsfahren mit dem Fahrzeug verwenden.
Als Hebezeugeinsatz werden das Heben, Transportieren und Ablassen von Lasten mit
Hilfe eines Anschlagmittels (z. B. Seil, Kette) bezeichnet.
Der Hebezeugeinsatz ist grundsätzlich verboten!
Ausnahmen sind: Wenn ein Fahrzeug im Hebezeugeinsatz, mit einer maximal zulässigen
Hubfähigkeit von über 1000 kg (2205 lbs) oder einem Kippmoment von über 40000 Nm
(29'500 ft. lbs.) hat, darf ein Fahrzeug im Hebezeugeinsatz betrieben werden, wenn die
folgenden Bedingungen erfüllt sind:
• akustische und optische Warneinrichtung
– siehe Kapitel 3.41
Überlastwarneinrichtung (Option) auf Seite 3-68
• Leitungsbruchsicherung
• Es müssen entsprechende Ausrüstung für das Anschlagen und Sichern der Last
vorhanden sein.
• Es muss die entsprechende Hubkrafttabelle beachtet werden.
– siehe Kapitel 6
Technische Daten auf Seite 6-1
• Es müssen die entsprechenden nationalen Bestimmungen im jeweiligen Land
beachtet werden.
Hinweise zum Anschlagen
• Zum Anschlagen und Lösen der Last ist die Mithilfe einer Begleitpersonen erforderlich.
• Lasten müssen so angeschlagen werden, dass sie nicht verrutschen oder herabfallen
können.
• Tragmittel müssen so angebracht werden, dass ein unbeabsichtigtes Aushängen des
Anschlagmittels nicht möglich ist.
• Das Tragmittel ist so zu positionieren, dass durch andere Teile das Anschlagmittel
nicht aus seiner Lage abgelenkt werden kann.
• Keine beschädigten oder nicht ausreichend dimensionierten Tragmittel und Anschlag-
mittel verwenden.
Das Tragmittel ist so auszuführen, dass es den Belastungen, die bei den unterschied-
lichen Stellungen der Arbeitsausrüstung oder der Teile des Auslegers auftreten
können, standhält. Es sind auch die seitlichen Belastungen und Schrägzug zu berück-
sichtigen.
Das Anschlagmittel muss ständig, jedoch mindestens einmal pro Jahr, durch eine
Fachkraft kontrolliert werden. Ein beschädigtes Anschlagmittel ist sofort auszutau-
schen.
• Tragmittel und Anschlagmittel sind so anzubringen, dass Gefahrenstellen (Quetsch-
und Scherstellen oder drehende Teile) für den Anschläger vermieden werden. Weiters
darf weder das Tragmittel die Einsatzmöglichkeiten des Arbeitsgerätes beeinträchtigen
noch die Beeinträchtigungen der Funktion des Tragmittels durch äußere Einflüsse
entstehen (z.B. starke Verschmutzung, die nicht durch einfache Mitteln beseitigt
werden können).
• Anschlagmittel nicht über scharfe Kanten führen.
• Beim Arbeiten mit Tragmittel, Anschlagmittel und Seile zum Führen sind immer Schutz-
handschuhe, Schutzhelm und Sicherheitsschuhe zu tragen.
– siehe Kapitel
Schlauchbruchsicherung auf Seite 3-68
Sicherheitshinweise
2-9

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