2 Sicherheit
Maßnahmen zur Durchführung
Änderungen und Ersatzteile
Schutzaufbauten
2-16
•
Nur jene Wartungsarbeiten durchführen, die in dieser Betriebsan-
leitung beschrieben sind.
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Alle nicht beschriebenen Arbeiten sind vom qualifizierten und autori-
sierten Fachpersonal durchzuführen.
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Wartungsplan einhalten – siehe Wartungsplan.
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Bei Wartungsarbeiten über Körperhöhe dafür vorgesehene oder
sonstige sicherheitsgerechte Aufstiegshilfen und Arbeitsbühnen
verwenden. Fahrzeugteile oder Anbaugeräte nicht als Aufstiegshilfe
verwenden.
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Anbaugeräte / Arbeitsausrüstung nicht als Hebebühne für Personen
verwenden.
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Aufstiegshilfen (z. B. Griffe, Trittstufen, Geländer) frei von
Verschmutzung, Schnee und Eis halten.
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Vor Arbeiten an der elektrischen Anlage, Minuspol der Batterie
abklemmen.
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Keine Änderungen am Fahrzeug sowie der Arbeitsausrüstung / Anbau-
gerät vornehmen (z. B. Sicherheitseinrichtungen, Beleuchtung,
Bereifung, Richt- und Schweißarbeiten).
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Änderungen müssen vom Hersteller genehmigt und von einer autori-
sierten Fachwerkstatt ausgeführt werden.
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Nur Originalersatzteile verwenden.
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Fahrerkabine, Überrollbügel und Schutzgitter sind geprüfte Schutzauf-
bauten und dürfen nicht verändert werden (z. B. nicht Bohren, Biegen,
Schweißen).
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Sichtkontrolle laut Wartungsplan durchführen (z. B. Befestigungen, auf
Beschädigungen prüfen).
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Werden Mängel oder Schäden festgestellt, diese sofort durch eine
autorisierte Fachwerkstatt prüfen und beseitigen lassen.
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Nachrüstarbeiten nur von einer autorisierten Fachwerkstatt ausführen
lassen.
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Selbstsichernde Befestigungselemente (z. B. selbstsichernde Muttern)
nach der Demontage durch neue ersetzen.
BA E14 wheel de* 1.1 * E14w_11_200a.fm