Das Produkt wurde für die Verwendung in der herstellenden Industrie konzipiert.
Das hier beschriebene Produkt wurde für die friedliche Nutzung in Fertigungsunternehmen entwickelt.
Wenn Sie das Produkt in anderen Wirtschaftszweigen verwenden möchten, müssen Sie SMC vorher
informieren und bei Bedarf entsprechende Spezifikationen aushändigen oder einen gesonderten
Vertrag unterzeichnen.
Wenden Sie sich bei Fragen bitte an die nächste SMC-Vertriebsniederlassung.
Gewährleistung und Haftungsausschluss/
Einhaltung von Vorschriften
Das Produkt unterliegt den folgenden Bestimmungen zu „Gewährleistung und Haftungsausschluss" und
zur „Einhaltung von Vorschriften".
Lesen Sie diese Punkte durch und erklären Sie Ihr Einverständnis, bevor Sie das Produkt verwenden.
Gewährleistung und Haftungsausschluss
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Betriebsjahr, gilt jedoch maximal bis zu 18 Monate nach
Auslieferung dieses Produkts.
Das Produkt kann zudem eine bestimmte Haltbarkeit oder Reichweite aufweisen oder bestimmte
Ersatzteile benötigen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer nächstgelegenen Vertriebsniederlassung.
(2) Wenn innerhalb der Gewährleistungszeit ein Fehler oder Funktionsausfall auftritt, der eindeutig
von uns zu verantworten ist, stellen wir Ihnen ein Ersatzprodukt oder die entsprechenden
Ersatzteile zur Verfügung.
Diese Gewährleistung gilt nur für unser Produkt, nicht jedoch für andere Schäden, die durch den
Ausfall dieses Produkts verursacht werden.
(3) Lesen Sie vor der Verwendung von SMC-Produkten die Gewährleistungs- und
Haftungsausschlussbedingungen sorgfältig durch, die in den jeweiligen spezifischen
Produktkatalogen zu finden sind.
3) Diese 1-Jahres-Garantie gilt nicht für Vakuumsauger.
Vakuumsauger sind Verschleißteile, für die eine Garantie von 1 Jahr ab der Auslieferung gilt.
Diese Garantie wird auch nicht wirksam, wenn ein Produkt innerhalb der Garantiezeit durch die Verwendung
eines Vakuumsaugers verschleißt oder aufgrund einer Zersetzung des Gummimaterials ausfällt.
Einhaltung von Vorschriften
1. Die Verwendung von SMC-Produkten in Fertigungsmaschinen von Herstellern von
Massenvernichtungswaffen oder sonstigen Waffen ist strengstens untersagt.
2. Der Export von SMC-Produkten oder -Technologie von einem Land in ein anderes hat nach den an
der Transaktion beteiligten Ländern geltenden Sicherheitsvorschriften und -normen zu erfolgen. Vor
dem internationalen Versand eines jeglichen SMC-Produktes ist sicherzustellen, dass alle
nationalen Vorschriften in Bezug auf den Export bekannt sind und befolgt werden.
JXC91/Controller
1. Sicherheitsvorschriften
Achtung
3)
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