Das Produkt wurde für die Verwendung in der herstellenden Industrie konzipiert.
Das hier beschriebene Produkt wurde für die friedliche Nutzung in Fertigungsunternehmen entwickelt.
Wenn Sie das Produkt in anderen Wirtschaftszweigen verwenden möchten, müssen Sie SMC
vorher informieren und bei Bedarf entsprechende technische Daten aushändigen oder einen
gesonderten Vertrag unterzeichnen.
Wenden Sie sich bei Fragen bitte an die nächste SMC-Vertriebsniederlassung.
Gewährleistung und Haftungsausschluss/Einhaltung von Vorschriften
Das Produkt unterliegt den folgenden Bestimmungen zu „Gewährleistung und
Haftungsausschluss" und zur „Einhaltung von Vorschriften".
Lesen Sie diese Punkte durch und erklären Sie Ihr Einverständnis, bevor Sie das Produkt verwenden.
Gewährleistung und Haftungsausschluss
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Betriebsjahr, gilt jedoch maximal bis zu 18 Monate nach
Auslieferung dieses Produkts. *
Das Produkt kann zudem eine bestimmte Haltbarkeit oder Reichweite aufweisen oder bestimmte
Ersatzteile benötigen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer nächstgelegenen Vertriebsniederlassung.
2. Wenn innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Fehler oder Schaden auftritt, der eindeutig von uns zu
verantworten ist, stellen wir Ihnen ein Ersatzprodukt oder die entsprechenden Ersatzteile zur Verfügung.
Diese Gewährleistung gilt nur für unser Produkt, nicht jedoch für andere Schäden, die durch den
Ausfall dieses Produkts verursacht werden.
3. Lesen Sie vor der Verwendung von SMC-Produkten die Garantie- und
Haftungsausschlussbedingungen sorgfältig durch, die in den jeweiligen spezifischen
Produktkatalogen zu finden sind.
*2) Diese 1-Jahres-Gewährleistung gilt nicht für Vakuumsauger.
Vakuumsauger sind Verschleißteile, für die eine Gewährleistung von 1 Jahr ab der Auslieferung gilt.
Diese Gewährleistung wird auch nicht wirksam, wenn ein Produkt innerhalb der Gewährleistungszeit durch die
Verwendung eines Vakuumsaugers verschleißt oder aufgrund einer Zersetzung des Gummimaterials ausfällt.
Einhaltung von Vorschriften
1. Die Verwendung von SMC-Produkten in Fertigungsmaschinen von Herstellern von
Massenvernichtungswaffen oder sonstigen Waffen ist strengstens untersagt.
2. Der Export von SMC-Produkten oder -Technologie von einem Land in ein anderes hat nach den an
der Transaktion beteiligten Ländern geltenden Sicherheitsvorschriften und -normen zu erfolgen.
Vor dem internationalen Versand eines jeglichen SMC-Produkts ist sicherzustellen, dass alle
nationalen Vorschriften in Bezug auf den Export bekannt sind und befolgt werden.
Achtung
2)
-3-
No.EX※※-OMQ0016