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Volkswagen T-Roc 2017 Bedienungsanleitung Seite 407

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16.6.2019
Jedes Fahrzeug ist mit einer eindeutigen Fahrgestellnummer gekennzeichnet. Diese Fahrzeug-Identifizierungsnummer ist z. B. in Deutschland
über eine Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt auf den gegenw ärtigen und ehemalige Halter des Fahrzeugs rückführbar. Es gibt auch w eitere
Möglichkeiten aus dem Fahrzeug erhobene Daten auf den Halter oder Fahrer zurückzuführen, z. B. über das Kennzeichen.
Die von Steuergeräten generierten oder verarbeiteten Daten können daher personenbezogen sein oder unter bestimmten Voraussetzungen
personenbezogen w erden. Je nachdem, w elche Fahrzeugdaten vorliegen, sind gegebenenfalls Rückschlüsse möglich, z. B. auf Ihr
Fahrverhalten, Ihren Standort oder Ihre Fahrtroute bzw . auf das Nutzungsverhalten.
Ihre Rechte im Hinblick auf den Datenschutz
Gemäß geltendem Datenschutzrecht haben Sie bestimmte Rechte gegenüber Volksw agen, w enn Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet
w erden.
Danach steht Ihnen ein unentgeltlicher und umfassender Auskunftsanspruch gegenüber Volksw agen sow ie Dritten, z. B. beauftragte
Pannendienste oder Werkstätten, Anbieter von Online-Diensten im Fahrzeug, zu, sofern diese personenbezogene Daten von Ihnen gespeichert
haben. Dabei dürfen Sie Auskunft darüber verlangen, w elche Daten zu Ihrer Person zu w elchem Zw eck gespeichert sind und w oher die
Daten stammen. Ihr Auskunftsanspruch umfasst auch die Übermittlung der Daten an andere Stellen.
Weitere Informationen zu Ihren gesetzlichen Rechten, z. B. Ihr Recht auf Löschung oder Berichtigung von Daten, finden Sie in den jew eils
anw endbaren Datenschutzhinw eisen auf der Internetseite von Volksw agen, inklusive der Kontaktdaten und einem Hinw eis auf den
Datenschutzbeauftragten.
Daten, die nur lokal im Fahrzeug gespeichert sind, können Sie mit fachkundiger Unterstützung, z. B. in einer Werkstatt, gegebenenfalls gegen
ein Entgelt auslesen lassen.
Gesetzliche Anforderungen zur Offenlegung von Daten
Sow eit gesetzliche Vorschriften bestehen, ist Volksw agen grundsätzlich dazu verpflichtet, auf Anforderungen von staatlichen Stellen im
erforderlichen Umfang bei Volksw agen gespeicherte Daten im Einzelfall herauszugeben, z. B. bei der Aufklärung einer Straftat.
Staatliche Stellen sind im Rahmen des geltenden Rechts auch dazu befugt, im Einzelfall selbst Daten aus Fahrzeugen auszulesen. So können
etw a aus dem Airbag-Steuergerät im Falle eines Unfalls Informationen ausgelesen w erden, die helfen können, diesen aufzuklären.
Betriebsdaten im Fahrzeug
Zum Betrieb des Fahrzeugs verarbeiten Steuergeräte Daten.
Fahrzeugstatus-Informationen, z. B. Geschw indigkeit, Bew egungsverzögerung, Querbeschleunigung, Radumdrehungszahl, Anzeige
geschlossener Sicherheitsgurte.
Umgebungszustände, z. B. Temperatur, Regen-Lichtsensor, Sensoren zur Abstandsregelung.
In der Regel sind diese Daten flüchtig und w erden nicht über die Betriebszeit hinaus gespeichert und nur im Fahrzeug selbst verarbeitet.
Steuergeräte enthalten häufig Datenspeicher, u. a. für die Personalisierung von Einstellungen über den Fahrzeugschlüssel. Diese w erden
eingesetzt, um Informationen über Fahrzeugzustand, Bauteilbeanspruchung, Wartungsbedarfe sow ie technische Ereignisse und Fehler
temporär oder dauerhaft dokumentieren zu können.
Gespeichert w erden je nach technischer Ausstattung:
Betriebszustände von Systemkomponenten, z. B. Füllstände, Reifendruck, Status der 12-Volt-Fahrzeugbatterie.
Störungen und Defekte in w ichtigen Systemkomponenten, z. B. Licht, Bremsen.
Reaktionen der Systeme in speziellen Fahrsituationen, z. B. Auslösen eines Airbags, Einsetzen von Stabilitätsregelungssystemen.
Informationen zu fahrzeugschädigenden Ereignissen.
In besonderen Fällen, z. B. w enn das Fahrzeug eine Fehlfunktion erkannt hat, kann es erforderlich sein, Daten zu speichern, die eigentlich nur
flüchtig w ären.
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