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• Am eingespannten Werkzeug dürfen keine Schrau-
ben, Muttern oder ähnliche Teile herausragen.
Besondere Vorsicht ist beim Einsatz von weit
ausladenden Ausdrehköpfen oder Ähnlichem ge-
boten!
• Im Einrichtbetrieb immer entsprechende Schutz-
kleidung und Schutzbrille tragen!
• Die Bearbeitung von leicht brennbaren, explosi-
ven Werkstoffen (z.B. Magnesium) ist nicht zuläs-
sig!
• Der Maschinenbediener muss sicherstellen, dass
die Spannvorrichtung und Werkstücke korrekt auf-
gespannt werden!
• Probelauf eines neuen Programmes nie mannlos
durchführen!
• Sorgen Sie beim Zerspanen für genügend Kühl-
schmierstoff um ein Verdampfen zu verhindern
oder wählen Sie eine Trockenbearbeitung!
• Fräsarbeiten sind immer so zu wählen, dass kein
Kühlschmierstoff aus der Schutzkabine spritzen
kann!
• Werkzeuge rechtzeitig wechseln, bevor sie stumpf
werden und danach Bruchgefahr entsteht!
• Beim Einwechseln von Werkzeugen auf zulässige
Drehzahl achten! Gefahr durch fehlerhafte Einga-
be der Drehzahl (Prellfehler bei Eingabe über
Tastatur), große Werkzeuge bzw. Sonder-
werkzeuge könnten dadurch fälschlicherweise bis
zur maximal möglichen Spindeldrehzahl betrie-
ben werden!
• Nur Schutzbrillen mit CE-Kennzeichen verwen-
den (Schutzbrillen nach EN pr 166 mit Sicht-
scheiben aus Polycarbonat)! Beachten Sie dabei
die Austauschintervalle der Sichtscheiben.
• Bei Arbeiten in der Betriebsart I (Nicht-Automatik-
betrieb) unbedingt Schutzbrille tragen!
• Die Verwendung von Kühlschmierstoffen mit mehr
als 15 Vol-% brennbarer Flüssigkeit (z.B. Öl) ist
nicht zulässig!
Bezüglich der Einrichtungen und Anlagen:
• Überzeugen Sie sich vor Arbeitsbeginn von der
einwandfreien Funktion der Sicherheitsein-
richtungen Ihrer Maschine insbesondere von der
Verriegelungs- und Schaltfunktion der Türver-
riegelungsschalter, sowie von dem Vorhanden-
sein und der ordnungsgemäßen Befestigung aller
Verkleidungsteile!
3-4

3.1 Sicherheitsvorschriften

• Schutzkabine, Schutzvorrichtungen, Abdeck-
bleche, etc. dürfen nur zu Wartungs- oder Repa-
raturarbeiten entfernt werden!
Vor allem darf die Maschine ohne diese nicht in
Betrieb genommen werden!
• Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht durch Ma-
nipulationen jeglicher Art unwirksam gemacht oder
umgangen werden!
• Vor Arbeiten an hydraulischen Anlagen sind grund-
sätzlich deren System über das Handrad bzw. die
Notventile drucklos zu machen. Der Druck muß
über das Manometer geprüft werden. Das Aus-
schalten der Hydraulikanlagen genügt nicht!
• Sicherheitsschalter der Kabinenverriegelung darf
nicht umgangen oder manipuliert werden!
Bezüglich der Wartung:
• Der Schaltschrank darf zu Wartungszwecken nur
von Fachpersonal geöffnet werden und ist wäh-
rend der übrigen Zeit unbedingt verschlossen zu
halten!
• Der Hauptschalter ist grundsätzlich auszuschal-
ten und gegen unbeabsichtigtes Einschalten zu
sichern, wenn Wartungs- oder Reparaturarbeiten
an der Maschine vorgenommen werden!
• Schutzkabine, Schutzvorrichtungen, Abdeck-
bleche, etc. dürfen nur zu Wartungs- oder Repa-
raturarbeiten entfernt werden!
Vor allem darf die Maschine ohne diese nicht in
Betrieb genommen werden!
• Vor Arbeiten an hydraulischen Anlagen sind grund-
sätzlich deren System über das Handrad bzw. die
Notventile drucklos zu machen. Der Druck muß
über das Manometer geprüft werden. Das Aus-
schalten der Hydraulikanlagen genügt nicht!
• Die Maschine darf unter keinen Umständen mit
Pressluft gereinigt werden - Gefahr durch umher-
fliegende Späne und Kleinteile!
• Beachten Sie beim Umgang mit Kühlschmier-
stoffen die Hinweise in Kapitel 5!
• Überschüssiges Fett regelmäßig von der Y-Spin-
del und den Führungen abwischen. Boden im
Servicebereich vor Betreten auf Verschmutzung
kontrollieren!
• Späne nur mit geeigneten Hilfsmitteln, zum Bei-
spiel Handschuhe, Spänehaken entfernen!

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Tnc 430

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