5.7.4
Betrieb von zwei Elektrochirurgiegeräten an einem Patienten
Grundsätzlich sollte der Betrieb von zwei Elektrochirurgiegeräten an einem Patienten aufgrund der
erhöhten Gefahr ungewollter Verbrennungen durch hochfrequente Ableitströme nur dann erfolgen, wenn
medizinische Anforderungen dies erfordern.
Folgende Regeln sind beim Betrieb von zwei Elektrochirurgiegeräten zu beachten:
Es dürfen ausschließlich Elektrochirurgiegeräte vom Typ CF von Gebrüder Martin eingesetzt werden.
•
•
Jedes Gerät, das in monopolarer Anwendung betrieben wird, benötigt eine separat am Patienten
angelegte Neutralelektrode. Die Anweisungen für ein ordnungsgemäßes Anlegen der Neutralelektrode
unbedingt beachten.
Bei ausschließlich bipolarer Anwendung eines Geräts entfällt die separate Neutralelektrode für dieses
•
Gerät.
•
Die zu erwartenden Strompfade von der jeweiligen Aktivelektrode zur jeweiligen Neutralelektrode
dürfen sich nicht überlagern oder kreuzen. Hierzu die jeweils zugehörigen Neutralelektroden jeweils in
unmittelbarer Nähe zum Operationsfeld platzieren.
Die Summe der gleichzeitig applizierten Leistungen darf 400 W nicht überschreiten.
•
5.7.5
Instandhaltung
Während des Gebrauchs dürfen keine Instandhaltungsarbeiten am maxium
durchgeführt werden.
5.8
IT-Sicherheit
•
Softwareupdates sind nur mit einer vom Hersteller zur Verfügung gestellten Software (marFlash)
möglich.
•
Softwareupdates dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden
•
Es gibt keine Verbindung an Krankenhaus interne IT-Netze, d.h. das HF-Gerät und der für ein Update
notwendige Computer bilden ein geschlossenes System.
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Elektrochirurgiegerät maxium® mit maxium® Beamer
®
oder dem maxium
Gebrauchsanweisung
®
Beamer
Revision 15