2.6
Gewährleistung
Es gelten unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Davon abweichende
Vereinbarungen schränken die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht ein.
Eine darüberhinausgehende Garantie bedarf der vertraglichen Form und schließt Software-Updates,
Verbrauchsartikel sowie Vandalismus an Bauteilen aus.
Instandhaltungshinweise
Die Instandsetzung des Produkts darf nur durch den Gebrüder Martin oder durch eine vom
Gebrüder Martin ausdrücklich dazu ermächtigte Person oder Firma durchgeführt werden.
Eine Veränderung des Geräts kann zu unvorhersehbaren Risiken führen und ist daher nicht gestattet.
Erfolgt die Instandsetzung durch eine von Gebrüder Martin autorisierte Person oder Firma, so wird der
Betreiber des Produkts aufgefordert, vom Instandsetzer eine Bescheinigung über Art und Umfang der
Instandsetzung zu verlangen. Diese Bescheinigung muss das Datum der Instandsetzung sowie die
Firmenangabe mit Unterschrift aufweisen.
Falls die Instandsetzung nicht von Gebrüder Martin selbst durchgeführt wird, müssen instand gesetzte
Produkte zusätzlich das Kennzeichen des Instandsetzers erhalten.
Bei unsachgemäßen Eingriffen oder Veränderungen durch Dritte während der Verjährungsfrist erlöschen
jegliche Gewährleistungsansprüche. Nicht autorisierte Aktionen am Produkt sind zu keinem Zeitpunkt
erlaubt und führen zum Verlust des Haftungsanspruchs gegenüber Gebrüder Martin.
3
Zweckbestimmung
3.1
Zweckbestimmung des maxium
Das Elektrochirurgiegerät maxium
zum elektrochirurgischen Schneiden und Koagulieren von lebendem menschlichem Gewebe. Dazu wird die
elektrische Energie aus dem Versorgungsnetz in einen hochfrequenten Strom umgewandelt, der diese
chirurgische Eigenschaft ermöglicht. Das maxium
programmierter Stromarten, die auf die unterschiedlichen chirurgischen Anforderungen optimiert sind. Das
maxium
®
ist ausgerüstet für monopolares und bipolares Schneiden und Koagulieren bei mikro- und
makrochirurgischen Operationen.
Verletzungsgefahr durch unsachgemäße Anwendung!
Das sichere Anwenden der Elektrochirurgie setzt voraus, dass der Anwender mit der Technik und den
Anwendungsformen vertraut ist und dementsprechend ausgebildet oder eingewiesen wurde.
Die Betriebssicherheit des Geräts ist in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, siehe Kapitel 14
„Wiederkehrende Sicherheitstechnische Kontrollen (STK)", Seite 196.
Ist das Gerät nicht funktions- und / oder betriebssicher, so ist es als nicht betriebsbereit zu kennzeichnen
und aus dem Betrieb zu nehmen. Eine technische Überprüfung ist notwendig.
12
®
®
im folgendem maxium
®
bietet dem Anwender eine Vielzahl unterschiedlich
Elektrochirurgiegerät maxium® mit maxium® Beamer
®
genannt, besitzt einen HF-Generator und dient
Gebrauchsanweisung
Revision 15