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Schutz Des Patienten; Anforderungen An Behandlungsräume; Sicherheitsanforderungen An Lasergerät Und Zubehör - KLS Martin group MCO25plus Gebrauchsanweisung Und Technische Beschreibung

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Inhaltsverzeichnis

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2.4

Schutz des Patienten

Der Patient muss vor Schäden durch unsachgemäße Verwendung des Lasergeräts geschützt
werden. Insbesondere ist dabei zu beachten:
Schutz der Augen des Patienten durch eine geeignete Laserschutzbrille (s. Kap. 2.2) oder eine
licht- und strahlenundurchlässige Abdeckung;
Schutz aller Organe und Gewebe im Operationsgebiet, die der Laserstrahlung nicht ausgesetzt
werden dürfen, etwa durch Abdeckung mit diffus streuenden oder strahlungsabsorbierenden
Materialien wie z. B. feuchten Tüchern oder Kompressen;
Verhütung von durch Laserstrahlung induzierten Bränden (s. Kap. 2.3), insbesondere bei en-
dolaryngealen Eingriffen;
wirksames Absaugen des entstehenden toxischen Rauches, insbesondere im Larynxbereich;
Vermeiden der Entzündung leicht entflammbarer Darmgase bei rektoskopischen Eingriffen;
Vermeiden der Entzündung durch direkte Laserstrahlung bei Anwendung künstlicher Beat-
mungstechniken wie z. B. Jetventilation, insbesondere beim Einsatz leicht entzündlicher,
verbrennungsfördernder Gase.
2.5
Anforderungen an Behandlungsräume
Alle Räume, in denen der Martin MCO25plus verwendet wird, sind an allen Eingängen/Türen
mit einem Laserwarnschild ("Laserstern" im mitgelieferten Zubehör) zu kennzeichnen.
Alle Eingangstüren zum Laserbereich sind mit einer Warnlampe zu versehen (s. Kap. 2.6, 4.4
und 5.3). Bei eingeschalteter Warnlampe darf der Laserbereich nur von befugten, vorschrifts-
mäßig Schutzbrillen tragenden Personen betreten werden.
Alle Türen zum Laserbereich sollten während der Verwendung des Lasergeräts möglichst ge-
schlossen gehalten werden.
Alle CO 2 -Laserlicht gut reflektierenden Oberflächen sind entweder aus dem Laserbereich zu
entfernen oder mit geeigneten Mitteln abzudecken.
2.6
Sicherheitsanforderungen an Lasergerät und Zubehör
Die verwendeten Instrumente sollten eine matte, die CO
rende Oberfläche aufweisen.
Optische Geräte zur Beobachtung des OP-Feldes müssen speziell für die Verwendung mit
Lasersystemen ausgelegt sein. Sie dürfen nur unter Verwendung geeigneter Vorsatzfilter be-
nutzt werden, die den Anforderungen für Laserschutzbrillen entsprechen. Hinsichtlich der Pilot-
laserstrahlung wird auf Kap. 2.7 verwiesen.
Das Lasersystem darf niemals eingeschaltet werden, solange nicht alle Gehäuseteile ord-
nungsgemäß befestigt worden sind und das Gehäuse geschlossen ist. Bei geöffnetem Laser-
gerät kann Laserstrahlung unkontrolliert nach außen gelangen! Außerdem besteht das Risiko,
mit gefährlichen elektrischen Spannungen und Strömen in Berührung zu kommen.
Am Lasergerät festgestellte Mängel sind ordnungsgemäß im Gerätebuch zu vermerken und
dem Laserschutzbeauftragten mitzuteilen. In diesem Fall ist Gebrüder Martin oder ein von
Gebrüder Martin autorisierter Kundendiensttechniker unverzüglich zu benachrichtigen. Gerät
vor Reparatur keinesfalls mehr verwenden!
10
MCO25plus Gebrauchsanweisung
-Laserstrahlung nur diffus reflektie-
2
V 3.1

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