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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stryker PINPOINT T Endoscopic Fluorescence Imaging System PC9000 Benutzerhandbuch

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5.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
5.1
Geltendes Recht. Diese Vereinbarung und alle Anliegen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben und diese
betreffen, fallen unter das innerstaatliche Recht des Staates New York ohne Möglichkeit jedweder Auswahl der
Rechtsstaatlichkeit. Diese Vereinbarung fällt nicht unter das Übereinkommen der Vereinten Nationen über
Verträge zum internationalen Warenverkauf, dessen Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen ist.
5.2
Vertraulichkeit. Sie müssen das Programm und diese Vereinbarungsbedingungen unter strikter
Verschwiegenheit behandeln und halten und den Zugang zu dem Programm nur auf ihre Mitarbeiter
beschränken.
5.3
Einschränkung der Haftbarkeit. Keine Partei ist unter keinen Umständen haftbar für indirekte, Neben-,
spezielle, Folge- oder strafbare Schäden oder direkte oder indirekte Schäden infolge entgangener Profite,
Umsätze, Geschäfte, Einsparungen, Daten, Verwendung oder Kosten von Ersatzbeschaffung, die einer oder
beiden Parteien oder jedweden Drittparteien entstehen, ob in vertraglichem oder rechtswidrigem Gebrauch,
nicht einmal wenn die andere Partei auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen hat oder wenn
derartige Schäden vorhersehbar sind. Novadaqs Haftbarkeit für Schäden übersteigt in keinem Falle die
Beträge, die Sie für das PINPOINT System an Novadaq oder dessen Anbieter tatsächlich gezahlt haben. Die
Parteien erkennen an, dass die Einschränkungen der Haftbarkeit in diesem Abschnitt 5.3 und in anderen
Maßgaben dieser Vereinbarungen und die Risikozuweisung hier ein wesentliches Element der Abmachung
zwischen den Parteien sind, ohne die Novadaq diese Vereinbarung nicht geschlossen hätte. Ungeachtet des
Vorstehenden soll nichts hier die Haftbarkeit von Novadaq für Tod oder Personenschäden einschränken, die
durch fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen seitens Novadaq oder jegliche anderen Handlungen oder
Unterlassungen verursacht wurden, für die Haftung nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen des
geltenden Rechts ausgeschlossen werden kann.
5.4
Schadloshaltung. Jede Partei wird die andere Partei, deren Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger und
deren jeweilige Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter und Vertreter von und gegenüber jeglichen
Haftbarkeiten, Schäden, Verlusten, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten und Auslagen einschließlich
ohne Einschränkung angemessenen Gebühren von Rechtsanwälten gleich welcher Art (jedoch ohne Steuern)
in dem Maße entschädigen, freistellen und schadlos halten, das sich aus jeglichem Anspruch, jeglicher Aktion,
jeglicher Klage oder jeglichem Rechtsfall seitens einer Drittpartei ergibt, basierend auf: (a) der Fahrlässigkeit
oder dem Fehlverhalten der entschädigenden Partei in Bezug auf ihre Leistung bei ihren Verpflichtungen oder
der Ausübung ihrer Rechte gemäß der Vereinbarung und (b) dem Vertragsbruch der entschädigenden Partei,
jedoch mit der Maßgabe, dass die entschädigende Partei in jedem von (a) und (b) nicht verpflichtet sein wird,
jegliche andere Partei in dem Maße zu entschädigen, freizustellen und schadlos zu halten, dass diese andere
Partei verpflichtet wäre, die entschädigende Partei gemäß diesem Abschnitt zu entschädigen, freizustellen und
schadlos zu halten.
5.5
Teilnichtigkeitsklausel und Verzichtserklärung. Wenn irgendeine Maßgabe dieser Vereinbarung als
ungesetzlich, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar angesehen wird, wird diese Maßgabe in dem
möglichen Maße durchgesetzt, das mit der angegebenen Absicht der Parteien übereinstimmt, oder wird im
Falle einer diesbezüglichen Nichtdurchsetzbarkeit als abgetrennt und aus dieser Vereinbarung gestrichen
angesehen, während das restliche Abkommen weiterhin vollumfänglich in Kraft und wirksam bleibt. Der
Verzicht seitens einer oder beider Partei(en) auf jegliche Nichterfüllung oder jeglichen Verstoß dieser
Vereinbarung bildet keinen Verzicht auf irgendwelche anderen oder nachfolgenden Nichterfüllungen oder
Verstöße.
5.6
Abtretung. Sie dürfen diese Vereinbarung und die darunter gewährte Lizenz auf den Käufer des PINPOINT
Systems, mit dem das Programm verwendet wird, übertragen, Sie dürfen diese Vereinbarung oder jegliche
Rechte oder Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung jedoch nicht ohne vorhergehende schriftliche
Zustimmung von Novadaq anderweitig abtreten, verkaufen, übertragen, delegieren oder entsorgen, ob freiwillig
oder unfreiwillig, von Gesetzes wegen oder auf andere Weise. Jegliche angebliche Abtretung, Übertragung
oder Delegierung durch Sie, die dem Vorherigen zuwiderhandelt, ist null und nichtig. Novadaq kann seine
Rechte und Verpflichtungen hierunter ohne Einschränkung oder Einengung frei abtreten, verkaufen und
übertragen. Diese Vereinbarung ist vorbehaltlich des Vorhergehenden bindend und zugunsten der Parteien
und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger.
5.7
Befugnisübertragung. Sie bestätigen, dass nach alleinigem Ermessen von Novadaq die Verpflichtungen von
Novadaq gemäß dieser Vereinbarung an von Novadaq benannte Anbieter oder autorisierte Vertreter delegiert
oder durch diese durchgeführt werden können.
5.8
Einhaltung von Gesetzen. Jede Partei muss alle geltenden Gesetze, staatliche Satzungen, Verordnungen
und Bestimmungen in Bezug auf die Lizenz oder Verwendung des Programms einhalten.
Benutzerhandbuch für das PINPOINT Endoscopic Fluorescence Imaging System
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