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elv TimeMaster 4 Serie Handbuch Seite 139

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ELV TimeMaster
Name
Name der Zuschlagsdefinition
Wochen-
Für diesen Zuschlag muss durch den Zeitraum (von, bis) festgelegt werden, ab welcher Wochen-
stunden
stunde der Zuschlag einsetzt, z.B. ab 40 Stunden. Damit der Zuschlag ausgewiesen wird, muss die
entsprechende Spalte (Wochenzuschlag1 – Wochenzuschlag3) innerhalb der Zeitsaldenliste über
Schaltfläche „Felder" zusätzlich eingeschaltet werden. Diese Spalte enthält dann am letzten Bu-
chungsblock des Sonntags den Zuschlag in Form von Stunden.
Beispiel: Zuschlag
Tagessumme
Auf die geleistete Tagesarbeitszeit kann ein Zuschlag gewährt werden. So lässt sich beispielsweise
ab einer Tagessumme von 10 Stunden ein Zuschlag von 20% berücksichtigen. Die Eingabefelder
„von" und „bis" definieren hierbei, für welche Tagessummen der Zuschlag gewährt wird. Damit der
Zuschlag ausgewiesen wird, muss die entsprechende Spalte (Tagessumme1 – Tagessumme3)
innerhalb der Zeitsaldenliste über Schaltfläche „Felder" zusätzlich eingeschaltet werden.
Beispiel: Zuschlag
Voller Feiertag
Beispiel: Prozent
Halber Feiertag Beispiel: Prozent
Mehrarbeit
Beispiel: Zuschlag
Ang.
Mehrar-
Beispiel: Prozent
beit
Abendarbeit
Beispiel: Prozent
Spätarbeit
Beispiel: Prozent
Nachtarbeit
Beispiel: Prozent
Samstagsarbeit Beispiel: Prozent
Sonntagsarbeit Beispiel: Prozent
Samstage
zu-
Der zuschlagsfreie Samstag kann abhängig davon gemacht werden, wie lange der Mitarbeiter an
schlagsfrei erst
dem Samstag gearbeitet hat. Hiermit wird sichergestellt, das kein Samstag zuschlagsfrei ist, an dem
ab
nur bis, z.B. 14:10Uhr gearbeitet wurde. Default ist 15:00Uhr eingestellt.
Wochentag
Einträge für einen Wochentag können einfach auf den nächsten kopiert werden.
ELV TimeMaster – die praxisorientierte Zeiterfassung und Zugangssteuerung
Handbuch 4.0
Prozent von
1
10%
39:00 42:00
2
20%
42:00 44:00
3
50%
44:00 00:00
Prozent von
1
10%
08:00 09:00
2
20%
09:00 10:00
3
50%
10:00 00:00
von
bis
50
08:00 18:00
von
bis
50
08:00 12:00
Prozent von
1
10%
00:00 02:00 (10% Zuschlag für Mehrarbeit bis zu 2 Stunden)
2
20%
02:00 04:00 (20% Zuschlag für Mehrarbeit bis zu 4 Stunden)
3
30%
04:00 00:00 (30% Zuschlag für Mehrarbeit ab 4 Stunden)
25
von
bis
20
18:00 20:00
von
bis
30
20:00 22:00
von
bis
50
22:00 06:00
von
bis
50
06:00 20:00
von
bis
100
06:00
20:00
bis
bis
(50% Zuschlag auf Arbeit an Feiertage von 08:00 - 18:00)
(50% Zuschlag auf Arbeit an Feiertage von 08:00 - 12:00)
bis (Stunden)
(25% Zuschlag auf alle Stunden, die in die
angeordnete Mehrarbeit fallen)
(20% Zuschlag auf Abendarbeit von 18:00 - 20:00)
(30% Zuschlag auf Spätarbeit von 20:00 - 22:00)
(50% Zuschlag auf Nachtarbeit von 22:00 - 06:00)
(50% Zuschlag auf Arbeit an Samstagen von 06:00 - 20:00)
(100% Zuschlag auf Arbeit an Sonntagen von 06:00 - 20:00)
Seite - 139 -

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