Amtberechtigung
Die Amtberechtigung legt fest, welche Art von Rufnummern an einem Teilnehmer gewählt
werden darf (z. B. Rufnummern im Ortsnetz).
Amtberechtigung für Teilnehmer einstellen
Folgende Amtberechtigungen können eingestellt werden:
• International: Alle Rufnummern im In- und Ausland können gewählt werden.
• National: Alle Rufnummern im Inland können gewählt werden.
• Ort: Alle Rufnummern ohne Vorwahl können gewählt werden.
Hinweis: Wird für einen gehenden Ruf ein GSM-Zugang verwendet, wählt
die TK-Anlage automatisch die Rufnummer mit der eingestellten Ortsvorwahl
(Ortsnetzkennzahl) an.
• Nur kommend, mit Notruf: Notrufnummern können gewählt und kommende Rufe von
extern angenommen werden.
• Nur intern, mit Notruf: Notrufnummern können gewählt, aber keine kommenden Rufe von
extern angenommen werden.
• Nur intern, keine Notrufe: Es können keine externen Gespräche geführt werden.
• Amtabhängig: Die Amtberechtigung kann getrennt für die eingerichteten externen
Anschlüsse eingestellt werden.
Hinweis: Ein Teilnehmer benötigt mindestens die Amtberechtigung Nur
kommend, mit Notruf, um kommende Rufe von extern annehmen zu
können.
Das Einstellen kann folgendermaßen erfolgen:
• Getrennt für Teilnehmer
Hinweis: Sind unterschiedlich einstellbare Funktionen für Privat- und Dienst-
gespräche eingeschaltet, sind für die Teilnehmer jeweils zwei unterschied-
liche Einstellungen möglich – eine für Privatgespräche und eine für
Dienstgespräche (siehe auch Kapitel Funktionen > Privater (personalisierter)
COMpact 5000/R - Firmware V6.4E - Installation, Bedienung und Konfiguration V04 10/2015
Amtberechtigung
Amtberechtigung für Teilnehmer einstellen
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