Funktionen einrichten und bedienen
Amtberechtigung
Amtberechtigung einstellen
Amtberechtigung
Wenn verhindert werden soll, dass am Anschluss durch das Anwählen von teuren Anschlüssen
hohe Kosten verursacht werden, können die Wahlmöglichkeiten an den einzelnen internen
Teilnehmern durch Amtberechtigungen eingeschränkt werden.
Amtberechtigung einstellen
Folgende Amtberechtigungen können eingestellt werden:
• International: Alle Rufnummern im In- und Ausland können gewählt werden.
• National: Alle Rufnummern im Inland können gewählt werden.
• Ort: Alle Rufnummern ohne Vorwahl können gewählt werden.
Hinweis: Wird für einen gehenden Ruf ein GSM-Zugang verwendet, wählt
die Tk-Anlage automatisch die Rufnummer mit der eingestellten Ortsvorwahl
(Ortsnetzkennzahl) an.
• Nur kommend, mit Notruf (nicht VoIP): Notrufnummern können – ausgenommen über die
VoIP-Accounts – gewählt und eingehende Gespräche angenommen werden.
• Nur intern, mit Notruf (nicht VoIP): Notrufnummern können – ausgenommen über die
VoIP-Accounts – gewählt, aber keine eingehenden Gespräche angenommen werden.
Hinweis: Notrufe können nur über die Festnetzanschlüsse eingeleitet
werden. Stehen keine Festnetzanschlüsse zur Verfügung, ist es möglich,
Notrufe über ein GSM-Gateway am externen Port abzusetzen oder einen
Notruf über einen gezielten Amtzugang einzuleiten.
• Nur intern, keine Notrufe: Es können keine externen Gespräche geführt werden.
Das Einstellen kann folgendermaßen erfolgen:
• Getrennt für Teilnehmer
• Getrennt für Dienst- und Privatgespräche
• Getrennt für Konfigurationen
• Über den Konfigurationsmanager
Voraussetzungen:
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