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Amtberechtigung
Amtberechtigung einstellen
Amtberechtigung
Die Amtberechtigung legt fest, welche Art von Rufnummern an einem Teilnehmer gewählt
werden darf (z. B. Rufnummern im Ortsnetz).
Amtberechtigung einstellen
Die Amtberechtigung kann für Teilnehmer und als spezielle Amteinstellungen für die
Funktionen Call Through und Amtvermittlung eingestellt werden.
Hinweise:
Die Einstellung ist wie im Folgenden beschrieben auch konfigurationsab-
hängig über Profile möglich (... > Profile > Konfiguration > Konfigurieren
> ...). In Schritt 2 erfolgt keine Auswahl aus einem Listenfeld, sondern das
Aktivieren oder Deaktivieren des Kontrollkästchens Profilgesteuerte
Einstellung.
Ein Teilnehmer benötigt mindestens die Amtberechtigung Nur kommend,
mit Notruf (nicht VoIP), um kommende Rufe von extern annehmen zu
können.
Folgende Amtberechtigungen können eingestellt werden:
• International: Alle Rufnummern im In- und Ausland können gewählt werden.
• National: Alle Rufnummern im Inland können gewählt werden.
• Ort: Alle Rufnummern ohne Vorwahl können gewählt werden.
Hinweis: Wird für einen gehenden Ruf ein GSM-Zugang verwendet, wählt
die TK-Anlage automatisch die Rufnummer mit der eingestellten Ortsvorwahl
(Ortsnetzkennzahl) an.
• Nur kommend, mit Notruf (nicht VoIP): Notrufnummern können gewählt und kommende
Rufe von extern angenommen werden.
• Nur intern, mit Notruf (nicht VoIP): Notrufnummern können gewählt, aber keine
kommenden Rufe von extern angenommen werden.
• Nur intern, keine Notrufe: Es können keine externen Gespräche geführt werden.
• Amtabhängig: Die Amtberechtigung kann getrennt für die eingerichteten externen
Anschlüsse eingestellt werden.
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COMpact 5000/5000R - Firmwareversion 6.2A - Bedienung und Konfiguration V01 03/2014