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Verwendung
2.1
Verwendung des Fahrzeugs
2.1.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
[de] | 07/2021 | 1000394966 | WL95 WL110 | Betriebsanleitung
Nachfolgender Abschnitt beschreibt den Anwendungsbereich des Fahr-
zeugs. Die aufgeführten Arbeiten wurden vom Hersteller als bestim-
mungsgemäß und somit als sicher eingestuft.
Vor der ersten Fahrt diese Betriebsanleitung sorgfältig durchlesen.
Stets umsichtig und vorsichtig mit dem Fahrzeug arbeiten. Das beugt Un-
fällen wirksam vor.
Das Fahrzeug ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten si-
cherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch können bei seiner Ver-
wendung Gefahr für Leib und Leben des Bedieners oder Dritter bzw. Be-
einträchtigungen des Fahrzeugs und anderer Sachwerte entstehen.
Das Fahrzeug darf nur bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahren-
bewusst unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung und in technisch
einwandfreiem Zustand betrieben werden. Insbesondere Störungen, die
die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen bzw. besei-
tigen lassen.
Information
Das Fahrzeug kann als selbstfahrende Arbeitsmaschine oder, mit der
entsprechenden Zulassung (EG-Traktorzulassung), als Zugmaschine ein-
gesetzt werden.
Das Fahrzeug dient der Durchführung von Arbeitszyklen. Ein Arbeitszy-
klus besteht aus Aufnehmen, Anheben, Transportieren und Entladen von
Material. Das Material muss dabei der Verwendung des Anbaugeräts ent-
sprechen, z. B. feste Erde nur mit einer Erdschaufel bewegen. Bei jedem
Arbeitszyklus müssen die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Si-
cherheitshinweise, Warnhinweise und Vorschriften beachtet werden.
Zugelassene Anbaugeräte können die bestimmungsgemäße Verwen-
dung des Fahrzeugs ändern (z. B. Arbeitsplattform). Der bestimmungsge-
mäße Einsatz des Fahrzeugs richtet sich daher nach den zur Verfügung
stehenden Anbaugeräten. Darauf achten, dass nur für das Fahrzeug zu-
gelassene Anbaugeräte mit ggf. den notwendigen Zusatzausrüstungen
verwendet werden.
Das Fahrzeug ist für den Hebezeugbetrieb zugelassen, wenn die hierfür
notwendigen Einrichtungen vorhanden sind. Es dürfen keine Haken,
Ösen oder andere Hebemittel an den Anbaugeräten oder der Ladeanlage
angebracht werden. Wenn dies nicht beachtet wird, verliert das Fahrzeug
die Gewährleistung sowie die Zulassung.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten aller
Hinweise und Sicherheitshinweise dieser Anleitung, sowie das Einhalten
der vorgeschriebenen Pflege- und Wartungsanweisungen.
Jede andere oder darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht be-
stimmungsgemäß.
Verwendung
Verwendung des Fahrzeugs 2.1
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