3.7.2
Betrieb
3.7.3
Umrüstung
[de] | 07/2021 | 1000394966 | WL95 WL110 | Betriebsanleitung
• Das Befördern von Personen auf oder in einem Anbaugerät ist verbo-
ten.
• Das Installieren einer Arbeitsplattform ist verboten.
– Ausnahme: Das Fahrzeug ist mit den dafür notwendigen Sicher-
heitseinrichtungen ausgestattet und zugelassen.
• Anbaugeräte und Ballastgewichte verändern das Fahrverhalten sowie
Lenkverhalten und Bremsfähigkeit des Fahrzeugs.
• Der Bediener muss mit diesen Veränderungen vertraut sein und ent-
sprechend handeln.
• Vor Arbeitseinsatz korrekte Funktion des Anbaugeräts durch probe-
weises Betätigen sicherstellen.
• Vor Inbetriebnahme des Anbaugeräts sicherstellen, dass keine Per-
son gefährdet wird.
• Vor Verlassen des Sitzes Anbaugerät auf den Boden absenken.
• Vor dem Ankuppeln oder Abkuppeln der Hydraulikanschlüsse:
– Motor abstellen.
– Arbeitshydraulik vom Druck entlasten.
• Aufnehmen und Absetzen von Anbaugeräten erfordert besondere
Vorsicht:
– Anbaugerät gemäß der Betriebsanleitung aufnehmen und sicher
verriegeln,
– Anbaugerät nur auf festem, ebenem Untergrund absetzen und
gegen Kippen und Wegrollen sichern.
• Fahrzeug und Anbaugerät nur in Betrieb nehmen, wenn:
– Schutzvorrichtungen funktionsfähig angebracht sind.
– Beleuchtungs- und Hydraulikverbindungen hergestellt und funkti-
onsfähig sind.
• Nach dem Verriegeln des Anbaugeräts Sichtkontrolle der Verriege-
lung durchführen.
• Bei Aufnahme sowie Absetzen eines Anbaugeräts darf sich keine
Person zwischen Fahrzeug und Anbaugerät aufhalten.
Sicherheit
Betrieb von Anbaugeräten 3.7
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