11.1.2
Für den Straßenverkehr zugelassene Anbaugeräte
[de] | 07/2021 | 1000394966 | WL95 WL110 | Betriebsanleitung
WARNUNG
Unfallgefahr durch eingeschränktes Sichtfeld!
Personen und Gegenstände können durch das eingeschränkte Sichtfeld
übersehen werden.
► Sichthilfen (z. B. Spiegel, Kamera) vor Fahrten im öffentlichen Stra-
ßenverkehr auf Sauberkeit, Beschädigungen und Funktion prüfen.
► Sichthilfen (z. B. Spiegel, Kamera) vor Fahrten im öffentlichen Stra-
ßenverkehr einstellen.
► Sichtfeld vor Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr kontrollieren.
► Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, wenn das
Sichtfeld stärker als zulässig eingeschränkt ist.
► Vorhandene Schutzgitter abbauen.
► Nur die für Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr freigegebenen
Anbaugeräte benutzen.
► Nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Anbaugeräte
abbauen und auf Transportfahrzeug zum Einsatzort transportieren.
WARNUNG
Verletzungsgefahr von Personen!
Bei Nichteinhaltung der Fußnoten können Personen zu Schaden kom-
men.
► Fußnoten in den Tabellen beachten und einhalten.
HINWEIS
Beschädigungen des Fahrzeugs!
Bei Nichteinhaltung der Fußnoten kann das Fahrzeug beschädigt wer-
den.
► Fußnoten in den Tabellen beachten und einhalten.
Bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr dürfen die zugelassenen An-
baugeräte nur in Verbindung mit dem für das Fahrzeug und das Anbau-
gerät gültigen Traglastdiagramm verwendet werden.
Der Abstand von der Vorderkante des Anbaugeräts bis zur Mitte des
Lenkrads darf für Fahrten auf öffentlichen Straßen nicht mehr als
3500 mm betragen. Aus diesem Grund vor Fahrten auf öffentlichen Stra-
ßen die Lenksäule in die vorderste Position stellen.
Bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr mit einer zugelassenen
Schaufel immer einen Zahnschutz am Anbaugerät anbringen.
Zubehör
Anbaugeräte 11.1
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