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Wacker Neuson WL95 Betriebsanleitung Seite 160

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Bedienung
6.4 Mit Anhänger fahren
6.4.2
Voraussetzungen zum Fahren mit Anhänger
Abb. 170: Frontballast
6.4.3
Anhängerkupplungen
160
HINWEIS
Auflagen Anhängerkupplung
► Nur Anhängerkupplungen mi EG-Abnahme bzw. EG- Prüfzeichen
sind für den Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland
(StVZO) zugelassen.
► Ergänzende Auflagen sind der Allgemeinen Betriebserlaubnis oder
der Datenbestätigung zu entnehmen und einzuhalten!
► In anderen Ländern sind die entsprechenden nationalen Bestimmun-
gen zu beachten.
Der Anhängerbetrieb ist nur mit einer bauartgenehmigten Anhängerkupp-
lung erlaubt. Auf öffentlichen Straßen dürfen in Deutschland nur Anhän-
ger mit land- oder forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder mit Anbauge-
räten des Fahrzeugs mitgeführt werden.
Die Beförderung anderer Anhänger oder Güter ist nur mit der Zulassung
als Zugmaschine gestattet. Die entsprechenden Auflagen für den Anhän-
gerbetrieb sind der Betriebserlaubnis zu entnehmen.
Die entsprechenden nationalen Bestimmungen sind zu beachten und an-
zuwenden.
Zusätzlich folgende Punkte beachten:
• Die zulässigen Anhängelasten und Stützlasten beachten.
• Die eventuell erforderliche Frontballastierung beachten
gelasten und Stützlasten auf Seite
• Die Drehbarkeit der Anhängerkupplung sicherstellen.
• Regelmäßige Wartungsarbeiten an der Anhängerkupplung durchfüh-
ren bzw. durchführen lassen.
WARNUNG
Verletzungsgefahr von Personen im Gefahrenbereich!
Personen, die sich im Bereich zwischen Fahrzeug und Anhänger aufhal-
ten, können vom Bediener beim Ankuppeln und Abkuppeln übersehen
und schwer oder tödlich verletzt werden.
► Vergewissern, dass sich im Gefahrenbereich keine Personen aufhal-
ten.
Betriebsanleitung | WL95 WL110 | 1000394966 | 07/2021 | [de]
siehe Anhän-
394.

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