3.4.8
Fahren auf öffentlichen Straßen und Plätzen
3.4.9
Fahrzeug abstellen
3.4.10
Fahrzeug sichern
[de] | 07/2021 | 1000394966 | WL95 WL110 | Betriebsanleitung
• Es ist die entsprechende nationale Fahrerlaubnis erforderlich.
• Beim Fahren auf öffentlichen Straßen oder Plätzen die nationalen
Vorschriften beachten (z. B. Straßenverkehrsordnung).
• Sicherstellen, dass das Fahrzeug den nationalen Vorschriften ent-
spricht.
• Um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden, ist die Verwendung
der vorhandenen Arbeitsscheinwerfer bei Fahrten auf öffentlichen
Straßen oder Plätzen nicht erlaubt.
• Beim Passieren von z. B. Unterführungen, Brücken, Tunnels, auf
ausreichende Durchfahrtshöhe und Durchfahrtsbreite achten.
• Das angebaute Anbaugerät muss für Fahrten auf öffentlichen Stra-
ßen oder Plätzen zugelassen sein (siehe z. B. Zulassungspapiere).
• Beim Umsetzen des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen ist das An-
baugerät in Transportstellung zu bringen und ggf. zu entleeren.
• Das angebaute Anbaugerät muss die vorgeschriebenen Beleuchtun-
gen und Schutzeinrichtungen angebracht haben.
• Vorkehrungen für unbeabsichtigtes Betätigen der Arbeitshydraulik
treffen.
• Bei Fahrzeugen mit unterschiedlichen Lenkarten sicherstellen, dass
die vorgeschriebene Lenkart gewählt ist.
Motor des Fahrzeugs abstellen
• Motor nur gemäß Betriebsanleitung abstellen.
• Vor Abstellen des Motors, Anbaugerät auf den Boden absenken.
• Erst nach dem Abstellen des Motors Sicherheitsgurt lösen.
• Erst nach dem Abstellen des Antriebs Sicherheitsgurt lösen.
• Vor dem Verlassen das Fahrzeug gegen Wegrollen sichern (z. B.
Parkbremse, geeignete Unterlegkeile).
• Zündschlüssel abziehen und Fahrzeug gegen unbefugte Inbetrieb-
nahme sichern.
Sicherheit
Betrieb 3.4
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