Vorwort
1.2 Gewährleistung und Haftung
1.2
Gewährleistung und Haftung
1.2.1
Gewährleistung
1.2.2
Haftungsbeschränkung
14
Gewährleistungsansprüche können nur dann geltend gemacht werden,
wenn die Gewährleistungsbedingungen beachtet werden. Diese sind in
den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für fabrikneue Fahr-
zeuge und Ersatzteile der Vertriebspartner enthalten. Ferner sind die An-
weisungen dieser Betriebsanleitung einzuhalten.
Bei folgenden Verstößen lehnt der Hersteller jegliche Haftung an Perso-
nen- und Sachschäden ab:
• Handlungen entgegen dieser Betriebsanleitung.
• Nichtbestimmungsgemäße Verwendung.
• Einsatz von nicht unterwiesenem Personal.
• Verwenden von nicht zugelassenen Ersatz- und Zubehörteilen.
• Unsachgemäße Handhabung.
• Bauliche Veränderungen jeglicher Art.
• Nichtbeachten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Betriebsanleitung | WL95 WL110 | 1000394966 | 07/2021 | [de]