Wartung
8.1 Hinweise zur Wartung
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Hinweise zum Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
• Beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten nicht rauchen und offe-
nes Feuer vermeiden.
• Brände am Fahrzeug und brennende Flüssigkeiten nicht mit Wasser
löschen.
• Geeignete Löschmittel wie z. B. Pulver-, Kohlendioxid- oder Schaum-
feuerlöscher verwenden.
• Im Brandfall immer die Feuerwehr rufen.
Hinweise zum Umgang mit Kraftstoffen, Ölen und Fetten
• Durch heißes Schmieröl und Hydrauliköl besteht Verbrühungsgefahr.
• Haut- und Augenkontakt mit Ölen und Fetten vermeiden.
• Schutzausrüstung tragen.
• Keine Kraftstoffe und Lösungsmittel zur Hautreinigung verwenden.
• Öl- und Kraftstoffundichtheiten sofort beheben.
• Öl und ölhaltige Abfälle nicht ins Erdreich oder in Gewässer gelangen
lassen.
• Ausgelaufenes Öl bzw. ausgelaufener Kraftstoff ist sofort mit Binde-
mittel aufzunehmen und von anderem Abfall getrennt, umweltgerecht
zu entsorgen.
• Auch biologisch abbaubares, „umweltfreundliches" Öl muss wie jedes
andere Öl auch, getrennt entsorgt werden.
Hinweise zum Restdruck im Hydrauliksystem
• Ein feiner, unter hohem Druck stehender, Hydraulikölstrahl kann die
Haut durchdringen. Sofort einen Arzt aufsuchen, falls Öl in die Augen
oder Haut eindringt.
• Nur drucklose Hydrauliksysteme öffnen.
• Auch bei einem auf horizontaler Fläche geparkten Fahrzeug, dessen
Ladeanlage ganz abgesenkt und dessen Motor abgestellt ist, kann
noch erheblicher Restdruck in Teilen des Hydrauliksystems vorhan-
den sein.
• Restdruck baut sich erst allmählich ab.
• Das Hydrauliksystem vorher drucklos machen, sollte das Hydraulik-
system sofort nach dem Abstellen geöffnet werden müssen.
• Bei Fahrzeugen mit Senkbremsventilen an Hubzylinder oder Kippzy-
linder müssen zum Absenken der Ladeanlage die Ventile geöffnet
werden.
Betriebsanleitung | WL95 WL110 | 1000394966 | 07/2021 | [de]