Einbindung der Wärmepumpe in das Heizsystem
8 Einbindung der Wärmepumpe in das Heizsystem
8.1 Hydraulische Anforderungen
Bei der hydraulischen Einbindung einer Wärmepumpe ist darauf
zu achten, dass die Wärmepumpe immer nur das tatsächlich be-
nötigte Temperaturniveau erzeugen muss, um die Effizienz zu
erhöhen. Ziel ist es, das von der Wärmepumpe erzeugte Tempe-
raturniveau ungemischt in das Heizsystem einzuleiten.
HINWEIS
Ein gemischter Heizkreis ist erst dann notwendig, wenn zwei unter-
schiedliche Temperaturniveaus, z.B. für Fußboden- und Radiatorenhei-
zung, versorgt werden müssen.
Um die Vermischung unterschiedlicher Temperaturniveaus zu
verhindern, wird während einer Warmwasseranforderung der
Heizbetrieb unterbrochen und die Wärmepumpe mit den für die
Warmwasserbereitung notwendigen, höheren Vorlauftemperatu-
ren betrieben.
Folgende grundlegende Anforderungen sind zu erfüllen:
Gewährleistung der Frostsicherheit Kap. 8.2 auf S. 93
Absicherung des Heizwasserdurchsatzes Kap. 8.3 auf S. 94
Sicherstellung der Mindestlaufzeit
Weiterhin ist bei der Einstellung des Sollwerts bzw. der Heiz-
kurve darauf zu achten, dass der Wohnkomfort sichergestellt
wird, jedoch der Sollwert bzw. die Heizkurve nicht höher als un-
bedingt erforderlich eingestellt wird.
8.2 Gewährleistung der Frostsicherheit
Bei Wärmepumpen, die im Freien stehen oder mit Außenluft
durchströmt werden, sind Maßnahmen zu ergreifen, um bei Still-
standszeiten oder Störungen ein Einfrieren des Heizwassers zu
verhindern.
Bei Unterschreitung eines Mindesttemperaturniveaus am Frost-
schutzfühler (Vorlauffühler) der Wärmepumpe werden automa-
tisch die Heizungs- und Zusatzumwälzpumpen aktiviert, um die
Frostsicherheit zu gewährleisten. Bei monoenergetischen oder
bivalenten Anlagen wird bei Wärmepumpen-Störungen der
zweite Wärmeerzeuger freigegeben.
ACHTUNG!
Bei Heizungsanlagen mit Sperrzeiten der Energieversorgungs-
unternehmen
(EVU)
muss
Wärmepumpenmanager an Dauerspannung (L/N/PE~230 V, 50 Hz) liegen
und ist aus diesem Grund vor dem EVU-Sperrschütz abzugreifen bzw. an
den Haushaltsstrom anzuschließen.
Bei Wärmepumpenanlagen, an denen ein Stromausfall nicht er-
kannt werden kann (z.B. Ferienhaus), ist der Heizungskreis mit
einem geeigneten Frostschutz zu betreiben.
ACHTUNG!
Wird die Wärmepumpe mit einen Wasser-Glykol-Gemisch mit einem
Glykolanteil von 25% betrieben, verschlechtert sich die Effizienz beim
Heizen und Kühlen um ca. 15%.
In dauerhaft bewohnten Gebäuden wird der Einsatz von Frost-
schutzmitteln im Heizwasser nicht empfohlen, da die Frostsi-
cherheit über die Regelung der Wärmepumpe weitestgehend si-
chergestellt wird und das Frostschutzmittel die Effizienz der
Wärmepumpe verschlechtert.
www.dimplex.de
die
Versorgungsleitung
für
HINWEIS
Je Kelvin höhere Vorlauftemperatur sinkt die Effizienz der Wärmepum-
penheizungsanlage um 2,5 %.
Um das Gebäude mit einer möglichst niedrigen Vorlauftempera-
tur zu beheizen, muss das Heizungsverteilnetz auf diese Vorlauf-
temperaturen ausgelegt sein. Die folgenden Beispiele sind für
den Betrieb mit niedrigen Vorlauftemperaturen geeignet:
Fußbodenheizung
Betonkernaktivierung
Gebläsekonvektoren
Deckenstrahlplatten
Lüftungsregister mit vergrößerter Wärmetauscherfläche
HINWEIS
In Gebäuden mit niedrigen Vorlauftemperaturen sollten zusätzliche Heiz-
körper im Badezimmer als elektrische Heizkörper ausgeführt werden. Die
niedrigen Vorlauftemperaturen reichen im Allgemeinen nicht aus, um
Handtücher ausreichend zu trocknen. Auch der Einsatz einer Heizpatrone
in einem wassergefüllten Heizkörper ist nicht sinnvoll.
Bei Wärmepumpen, die frostgefährdet aufgestellt sind, sollte
eine manuelle Entleerung vorgesehen werden. Bei Außerbe-
triebnahme der Wärmepumpe oder bei Stromausfall ist die An-
lage an drei Stellen zu entleeren und ggfs. auszublasen.
den
Abb. 8.1: Schaltbild für die Installation von frostgefährdeten Wärmepumpen
ACHTUNG!
Die hydraulische Einbindung muss so erfolgen, dass die Wärmepumpe –
und somit die integrierten Fühler – auch bei Sondereinbindungen oder
bivalentem Betrieb immer durchströmt wird.
12.2011 | PHB Wärmepumpen für Heizung und Warmwasserbereitung |
8.2
93