1 Vorwort
Fahren auf öffentlichen Straßen
1.2
Gewährleistung und Haftung
Gewährleistung
Haftungsausschluss
1-2
•
Für Arbeiten mit einem Anbauwerkzeug (z. B. Hammer), das umher-
fliegende Bruchstücke erzeugen kann, gilt ein eingeschränkter Arbeits-
bereich.
•
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung
der Hinweise in der Betriebsanleitung und die Einhaltung der
Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
•
Die entsprechenden nationalen und regionalen Bestimmungen
einhalten.
Information
Das Fahrzeug ist nicht für Fahrten auf öffentlichen Straßen zugelassen.
Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn
•
die Gewährleistungsbedingungen beachtet werden. Diese sind in den
allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für fabrikneue
Fahrzeuge und Ersatzteile der Vertriebspartner der Wacker Neuson
Linz GmbH enthalten.
•
die täglichen und wöchentlichen Wartungsarbeiten gemäß
Wartungsplan durchgeführt werden.
•
die Wartungsarbeiten und die Übergabe-Inspektion durch eine autori-
sierte Fachwerkstatt durchgeführt und in das Servicebuch eingetragen
werden.
Die Gewährleistung und die Produkthaftung erlöschen bei Personen- und
Sachschäden in folgenden Fällen:
•
Nichteinhaltung der Sicherheits- und Warnhinweise am Fahrzeug und
allen mitgelieferten Dokumenten.
•
Nichteinhaltung der bestimmungsgemäßen Verwendung des
Fahrzeugs.
•
Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Pflege und Wartung, der
Reparatur, der Handhabung und den Betrieb des Fahrzeugs.
•
Eigenmächtige Veränderungen am Fahrzeug sowie die Verwendung
von Ersatzteilen, Zubehör, Anbauwerkzeugen und Sonderausstat-
tungen, die von Wacker Neuson Linz GmbH nicht geprüft und freige-
geben sind. Es erlöschen die Konformität und die Zulassung.
•
Änderungen und Modifizierungen am Fahrzeug, die zu einer einge-
schränkten Sicht führen. Es erlöschen die Konformität und die
Zulassung.
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