15.
Gewährleistung
Alde International Systems AB („das Unternehmen") garantiert ausschließlich dem Erstkäufer des
Produkts („ursprünglicher Eigentümer") und vorbehaltlich der unten aufgeführten Bedingungen für die
Gewährleistungsfrist (wie unten definiert), dass der Heizkessel Alde Compact 3030 („das Produkt") den
veröffentlichten technischen Daten des Unternehmens entspricht und bei normalem und bestimmungsge-
mäßem Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Das Unternehmen behält sich das Recht
vor, aufgrund von Produktneuheiten von den veröffentlichten technischen Daten abzuweichen. Diese
Gewährleistung gilt für den ursprünglichen Eigentümer des Produkts, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
1. Das Produkt ist nur für den Einsatz in Freizeitfahrzeugen, zur Beheizung von Heizkörpern und Wasser, wie in
der Gebrauchsanweisung ausführlich beschrieben, bestimmt.
2. Die Haftung des Unternehmens im Rahmen dieser Gewährleistung beschränkt sich auf den Ersatz oder die
Reparatur des Produkts, ganz oder teilweise, nach eigenem Ermessen des Unternehmens.
3. Die oben genannte Gewährleistung gilt nur unter der Voraussetzung, dass das Produkt ordnungsgemäß
gelagert, transportiert und verwendet wird, und gilt nicht für Defekte, die durch normalen Verschleiß oder normale
Abnutzung verursacht werden.
4. Die folgenden Punkte gelten als normale Wartung und fallen nicht unter diese Gewährleistung:
a. Einstellung des Gasdrucks
b. Reinigung oder Austausch des Brenners
c. Reinigung oder Einstellung des Verbrennungsgebläses
d. Reinigung oder Einstellung des Gasventils
e. Entlüftung des Systems aufgrund von Lufteinschlüssen im System
f. Einstellung des Überdruckventils
g. Austausch des Glykols
5. Das Unternehmen haftet nicht, wenn das Produkt durch einen Unfall oder vorsätzlich oder durch unsach-
gemäßen, unangemessenen oder ungeeigneten Gebrauch beschädigt oder zerstört wird (einschließlich, aber
nicht beschränkt auf das Versäumnis, sich an einen autorisierten Reparateur zu wenden, das Versäumnis, eine
ordnungsgemäße Produktwartung durchzuführen, oder das Versäumnis, die im Benutzerhandbuch aufgeführten
Sicherheitsvorschriften und Hinweise zu befolgen, Manipulationen am Produkt, unsachgemäße Installation des
Produkts unter Verletzung des Benutzerhandbuchs und/oder geltender Gesetze, Vorschriften und lokaler/natio-
naler/provinzieller Regeln); Änderungen am Produkt oder andere Verwendung des Produkts ohne schriftliche
Genehmigung des Unternehmens; höhere Gewalt oder andere Ursachen, die nicht durch Material- oder Verarbei-
tungsfehler verursacht wurden.
6. Der ursprüngliche Eigentümer darf nicht versuchen, das Produkt ohne schriftliche Genehmigung des Unterneh-
mens zu reparieren oder zu ersetzen. Jeder Versuch des ursprünglichen Eigentümers, das Produkt ohne die schrift-
liche Genehmigung des Unternehmens zu reparieren oder zu ersetzen, führt zum Erlöschen dieser Gewährleistung.
7. Der ursprüngliche Eigentümer muss das Produkt unverzüglich, spätestens jedoch fünf (5) Tage nach Lieferung
des Produkts auf Konformität und sichtbare Mängel prüfen. Unstimmigkeiten oder sichtbare Mängel am Produkt
hat der ursprüngliche Eigentümer dem Unternehmen unverzüglich schriftlich zu melden. Wenn der ursprüngliche
Eigentümer das Unternehmen nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach Lieferung des Produkts über eine Abwei-
chung oder einen offensichtlichen Mangel informiert, wird davon ausgegangen, dass der ursprüngliche Eigentümer
auf jegliche diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche verzichtet.
8. Die „Gewährleistungsfrist" beginnt mit dem Datum der Lieferung der Produkte an den ursprünglichen Eigen-
tümer und dauert zwei (2) Jahre. Die „Gewährleistungsfrist" ist während des Zeitraums der Reparatur oder des
Austauschs ausgesetzt, bis das reparierte oder ausgetauschte Produkt an den ursprünglichen Besitzer zurück-
gegeben wurde. Die alleinige Verantwortung des Unternehmens im Rahmen der oben genannten Gewährleistung
besteht darin, das defekte Produkt ganz oder teilweise nach eigenem Ermessen und Urteil des Unternehmens zu
ersetzen oder zu reparieren. Die Firma repariert den Wassertank vollständig, wenn der Innentank des eingebauten
Warmwasserbereiters aufgrund von Korrosion undicht ist. Diese Gewährleistung umfasst alle angemessenen
Arbeitskosten. Service-Einsätze beim ursprünglichen Besitzer zählen jedoch nicht zu diesen Kosten und liegen
daher in der Verantwortung des ursprünglichen Besitzers.
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten entspricht die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile (oder den Austausch
des Heizkessels als Ganzes) der nicht genutzten Gewährleistungsfrist oder neunzig (90) Tagen, je nachdem,
welcher Wert größer ist. Das Unternehmen gestattet keiner anderen Person oder Partei, in seinem Namen irgend-
eine Verpflichtung oder Haftung in Verbindung mit dem Produkt zu übernehmen, außer wie hierin dargelegt.
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