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Siemens Maxum II DI PA MI GCI Gerätehandbuch Seite 11

Gerätehandbuch zum betrieb in explosionsgefährdeten bereichen

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Qualifikation durchgeführt werden, wie im nächsten Abschnitt "Qualifiziertes Personal"
beschrieben.
1.5
Qualifiziertes Personal
Nur Personal mit geeigneter Qualifikation darf den Prozessgaschromatographen Maxum II
bedienen oder warten. In Bezug auf die Sicherheitsanforderungen wird der Begriff
"qualifiziertes Personal" wie folgt definiert:
• Personen, die für die Arbeiten, die sie ausführen, (z. B. Inbetriebnahme, Wartung,
Bedienung) in geeigneter Weise ausgebildet sind.
• Personen, die für die Bedienung des Prozessgaschromatographs Maxum II in geeigneter
Weise ausgebildet und mit der Dokumentation zum Maxum II ausreichend vertraut sind.
• Personen, die mit den Sicherheitskonzepten des Prozessgaschromatographs Maxum II
vertraut sind und über ausreichende Kenntnisse der Dokumentation zum Maxum II verfügen.
• Personen mit der Berechtigung, Stromkreise und Geräte gemäß den Standards der
Sicherheitstechnik ein- und auszuschalten, zu erden und zu kennzeichnen. Diese Personen
dürfen diese Arbeiten ausführen, für die sie ausgebildet sind.
Vermeiden von Personen- und Sachschäden
Betrieb, Bedienung oder Wartung des Maxum II durch nicht qualifiziertes Personal oder
Nichtbeachtung der Warnhinweise in diesem Handbuchs oder auf dem Gerät kann zu schwerer
Körperverletzung und/oder umfangreichem Sachschaden führen.
1.6
Einschlägige Normen und Bestimmungen
Bei Beachtung geeigneter Vorsichtsmaßnahmen ist der Prozessgaschromatograph Maxum II für
den sicheren Betrieb in Bereichen nach ATEX Zone 1 oder Zone 2, nach IECEx Zone 1 oder Zone
2 oder nach Class I Division 1 oder Division 2 ausgelegt. Bei Installation, Betrieb und Wartung des
Maxum II sind die am Aufstellungsort geltenden sicherheitstechnischen und elektrotechnischen
Regelwerke zu beachten.
Es dürfen keine Arbeiten am Analysengerät ohne Einverständnis und Genehmigung der
zuständigen Sicherheitsbehörden durchgeführt werden. Dies umfasst auch die Frage
eventuell erforderlicher Arbeitserlaubnisse (z. B. Feuererlaubnisschein).
Ein Analysengerät darf keinesfalls in einem Bereich aufgestellt oder betrieben werden,
der eine höhere Gefahrenstufe aufweist als die, für die das Gerät ausgelegt ist.
Hierzu gehört auch die Temperaturklassifizierung, die auch T‑Rating genannt wird
(siehe Abschnitt Temperaturklassifizierungen (Seite 21)). Als Referenz zeigt die Tabelle
der Temperaturzulassungen (T-Ratings) die zu beachtenden Temperaturgrenzen des
Maxum II für Bereiche, die den Temperaturklassen T1 bis T4 entsprechen. Siehe
Maxum II Sicherheitssysteme – Ofen (Seite 53) mit weiteren Informationen zu
Temperatureinsatzgrenzen des Maxum II.
Gerätehandbuch zum Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
Gerätehandbuch, 10/2023, A5E02220442001
WARNUNG
Allgemeine Informationen für den Anwender
1.6 Einschlägige Normen und Bestimmungen
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