Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken
Inhaltsverzeichnis

Werbung

2 Sicherheitshinweise

Hebezeugeinsatz

2-8
Definition:
Als Hebezeugeinsatz werden das Heben, Transportieren und Ablassen von Lasten mit
Hilfe eines Anschlagmittels (z. B. Seil, Kette) bezeichnet, wobei zum Anschlagen und
Lösen der Last die Mithilfe von Personen erforderlich ist. Hierzu gehören z. B. das Heben
und Ablassen von Rohren, Schachtringen oder Behältern!
• Das Fahrzeug darf im Hebezeugeinsatz nur betrieben werden, wenn hierfür eine
Zulassung der zuständigen nationalen Behörden vorliegt und die vorgeschrie-
benen Sicherheitseinrichtungen vorhanden und funktionsfähig sind.
Das sind z. B.:
• Sichere Anschlagmöglichkeit eines Tragmittels (Lasthaken)
• Traglastdiagramm
• Schutzeinrichtungen!
• Lasten müssen so angeschlagen werden, dass sie nicht verrutschen oder herabfallen
können!
• Begleitpersonen beim Führen der Last und Anschläger dürfen sich nur im Sichtbereich
des Maschinenführers aufhalten!
• Der Maschinenführer hat Lasten möglichst nahe über dem Boden zu führen und das
Pendeln zu vermeiden!
• Das Fahrzeug darf mit angeschlagener Last nur verfahren werden, wenn der Fahrweg
möglichst eben ist!
• Die Anschläger dürfen nur nach Zustimmung des Maschinenführers und nur von der
Seite an den Ausleger herantreten. Der Maschinenführer darf die Zustimmung nur
erteilen, wenn der Schaufellader steht und die Arbeitseinrichtung nicht bewegt wird!
• Keine beschädigten oder nicht ausreichend dimensionierten Tragmittel (Seile, Ketten)
verwenden. Beim Arbeiten mit Tragmitteln sind immer Schutzhandschuhe zu tragen!
BA 348-01 * 2.0 * Sicherheit_Radlader.fm

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

350

Inhaltsverzeichnis