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Allgemeine Verhaltensmaßnahmen Und Sicherheitshinweise; Organisatorische Maßnahmen - Kramer 5035 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2.3 Allgemeine Verhaltensmaßnahmen und Sicherheitshinweise
Organisatorische Maßnahmen
BA 348-01 * 2.0 * Sicherheit_Radlader.fm
• Das Fahrzeug wurde nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheit-
stechnischen Regeln gebaut. Dennoch können bei seiner Verwendung Gefahren für
Leib und Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen am Fahrzeug und
anderer Sachwerte entstehen!
• Das Fahrzeug nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß,
sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung benutzen!
Insbesondere Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend besei-
tigen (lassen)!
Grundregel:
Vor jeder Inbetriebnahme ist das Fahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu
überprüfen!
• Umsichtiges und vorsichtiges Arbeiten ist der beste Schutz vor Unfällen!
• Die Betriebsanleitung muss ständig am Einsatzort des Fahrzeugs verfügbar sein und
ist daher in dem dafür vorgesehenen Ablagefach im Fahrerhaus aufzubewahren.
Eine unvollständige oder unleserliche Betriebsanleitung ist umgehend zu vervollstän-
digen oder zu ersetzen!
• Ergänzend zur Betriebsanleitung sind gesetzliche, allgemeingültige und sonstige
verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten und
anzuweisen.
Derartige Pflichten können auch z. B. den Umgang mit Gefahrstoffen, das Zurverfü-
gungstellen/Tragen persönlicher Schutzausrüstungen oder straßenverkehrsrechtliche
Regelungen betreffen!
• Zur Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten, z. B. hinsichtlich Arbeitsorgani-
sation, Arbeitsabläufen oder eingesetztem Personal, ist die Betriebsanleitung um
entsprechende Anweisungen, einschließlich Aufsichts- und Meldepflichten, zu
ergänzen!
• Das mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragte Personal muss vor Arbeitsbeginn die
Betriebsanleitung, und hier besonders das Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen und
verstanden haben. Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich, z. B. zum
Rüsten oder Warten, an dem Fahrzeug arbeitende Personen!
• Zumindest durch gelegentliche Kontrollen muss der Anwender/ Besitzer das sicher-
heits- und gefahrenbewusste Arbeiten des Bedienungs-/Wartungspersonals unter
Beachtung der Betriebsanleitung kontrollieren!
• Der Anwender/Besitzer ist verpflichtet, das Fahrzeug immer nur in einwandfreiem
Zustand zu betreiben und soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefordert, das
Bedienungs- und Wartungspersonal zum Tragen von Schutzkleidung usw. anzuhalten
• Bei sicherheitsrelevanten Änderungen am Fahrzeug oder seines Betriebsverhaltens,
Fahrzeug sofort stillsetzen und Störungen der zuständigen Stelle/Person melden.
Sicherheitsrelevante Beschädigungen oder Störungen am Fahrzeug umgehend besei-
tigen (lassen)!
Sicherheitshinweise 2
2-3

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