Fahrten auf öffentlichen Straßen mit Stapeleinrichtung
Absetzen der Stapeleinrichtung aus der Schnellwechseleinrichtung
BA 348-01 * 2.0 * 34801b340.fm
Gefahr!
Unfallgefahr! Um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden, darf die
Stapeleinrichtung nicht in einer am Fahrzeug angebauter Ladeschaufel trans-
portiert werden!
Stapeleinrichtungen mit fest angebauten Gabelzinken, sind für Fahrten auf öffentlichen
Straßen nicht zugelassen und müssen daher abgebaut und mit geeignetem Transportmit-
tel tranportiert werden.
Siehe auch Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Datenbestätigung des Fahr-
zeugs!
Gefahr!
Stapeleinrichtung so absetzen, dass sie nach der Entriegelung aus der
Schnellwechseleinrichtung sicher steht und nicht umkippen kann!
Das Absetzen der Stapeleinrichtung erfolgt analog zur Ladeschaufel
– siehe
Absetzen Standardschaufel aus der Schnellwechseleinrichtung auf Seite 3-75
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