Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Führerschein
BA 348-01 * 2.0 * 34801b110.fm
Auf öffentlichen Straßen dürfen Radlader nur gefahren werden, wenn die in den nationalen
Verkehrsgesetzen festgelegte Fahrerlaubnis für die Maschine dem Fahrer vorliegt.
Nach §5 StVZO (Bundesrepublik Deutschland) wird zum Führen des Radladers einer der
folgender Führerscheine benötigt:
Führerschein Klasse L (neu, Europäische Union)
• Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
• Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h (mit Anhänger 25 km/h)
Führerschein Klasse C (neu, Europäische Union)
• Kraftfahrzeuge über 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht (mit Anhänger bis 750 kg)
Führerschein Klasse C1 (neu, Europäische Union)
• Kraftfahrzeuge zwischen 3500 kg und 7500 kg zulässigem Gesamtgewicht
(mit Anhänger bis 750 kg)
Führerschein Klasse CE (neu, Europäische Union)
• Kraftfahrzeuge über 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht (mit Anhänger über 750 kg)
Führerschein Klasse T (neu, Europäische Union)
• Selbstfahrende Arbeitsmaschinen für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche
Zwecke bis 40 km/h
• Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h
In anderen Ländern sind die entsprechenden nationalen Bestimmungen zu beach-
ten.
Einleitung 1
1-9

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

350

Inhaltsverzeichnis