Kleine Rechtskunde in „Druckhaltung
und Entlüftung"
In den rechtlichen Vorschriften ist alles Wichti-
ge zu Druckhaltung und Entlüftung zu finden.
Weil der Druckhaltung in Heizungsanlagen
eine so große Bedeutung zukommt, wird sie in
verschiedenen Vorschriften und Technischen
Regeln ausführlich behandelt. Die nachfolgen-
de Zusammenstellung von Zitaten soll auf die
enorme Wichtigkeit dieses heizungstechni-
schen Teilbereichs aufmerksam machen.
Normen und Richtlinien
Die grundlegende Norm über die sicherheits-
technische Ausrüstung von Wasserheizungs-
anlagen ist die DIN EN 12828
über die Druckhalteeinrichtungen wird im
Abschnitt 4.6.2.4 u. a. ausgeführt: Druckhal-
tesysteme müssen so ausgelegt sein, dass sie
mindestens das maximale Ausdehnungsvo-
lumen des Wasserinhalts der Heizungsanlage,
einschließlich des Volumens einer Mindest-
wasserreserve, bei maximalem Betriebsdruck
aufnehmen können.
Weiter heißt es unter 4.6.2.4 Druckhaltesys-
teme:
Druckhaltesysteme müssen so gewählt und
positioniert werden, dass die vom Hersteller
angegebene zulässige Höchsttemperatur der
Membran nicht überschritten werden kann.
Der Einbau sollte vorzugsweise an der Rücklei-
tung oder an der Stelle mit der niedrigsten An-
lagentemperatur erfolgen. Die Installationsan-
leitungen des Herstellers haben dabei Vorrang.
Die Verbindung zwischen dem Druckhaltesys-
tem und dem Wärmeerzeuger muss während
des Anlagenbetriebs ständig offen gehalten
werden. Es wird empfohlen, zu Wartungszwe-
cken ein gegen unbeabsichtigtes Schließen
gesichertes Ventil mit Ablassventil als Absper-
reinrichtung zwischen dem Druckhaltesystem
und dem Wärmeerzeuger einzubauen.
Die hier erwähnte Norm DIN EN 12828 weist,
im Anhang D, einen ausladenden Weg zur
Größenbestimmung des Ausdehnungsgefä-
ßes. Eine besondere Würdigung verlangt aber
auch die Richtlinie VDI 4708
die vorgeschriebene Einbau-, Betriebs- und
Wartungsanleitungbehandelt wird. Diese
muss einen Hinweis darauf enthalten, „dass
Ausdehnungsgefäße jährlich zu warten und
die bei der Erstinbetriebnahme ... festgelegten
Anlagedaten (Vordruck, Anlagenfülldruck) bei
der erneuten Inbetriebnahme wiederherzu-
stellen sind".
VOB
. Die Norm
Die VOB
6)
pitel die Handhabung von Ausdehnungsgefä-
ßen. Die allgemeine Aussage in der Norm bzw.
VDI Richtlinie ist maßgeblich: „Die Anlagen-
teile sind so einzustellen, dass die geforderten
Funktionen und Leistungen erbracht und die
gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden".
Kurz gefasst heißt das: Eine Heizungsanla-
ge, die nicht vor der Inbetriebnahme in allen
Betriebspunkten sorgfältig einreguliert wurde,
ist eine unvollständige Bauleistung.
Heizungsanlagenverordnung
Auch in der HeizAnlV
nungsgefäße und die Druckhalteeinrichtungen
in allgemeiner Form einbezogen, indem im
§2, Abschnitt [1] geschrieben steht: „Zu den
heizungstechnischen Anlagen und Einrichtun-
gen gehören neben den Wärmeerzeugern auch
Maschinen, Apparate, Wärmeverteilungsnetze,
Rohrleitungszubehör ... sowie andere in funk-
tionalem Zusammenhang stehenden Bauteile".
Und in §9 heißt es: „Die Instandhaltung der
Anlagen hat mindestens die Aufrechterhaltung
des technisch einwandfreien Betriebszustan-
des ... zu umfassen". Wenn die Druckhaltung
in einer Heizungsanlage nie gewartet wurde,
befindet sich diese nicht in einem einwand-
freien Betriebszustand.
Blatt 1, in der
7)
definiert in keinem besonderen Ka-
8)
werden die Ausdeh-
9)
55
6) DIN EN 12828 (April 2013):
Heizungsanlagen in Gebäuden - Planung
von Warmwasser-Heizungsanlagen
7) VDI 4708 Blatt 1 (Juli 2012):
Druckhaltung, Entlüftung, Entgasung
hier Druckhaltung (Blatt 1)
8) VOB = Verdingungs-Ordnung für Bau-
leistungen, Teil C, DIN 18 380, Ausgabe
1996.
9) Verordnung über energiesparende
Anforderungen an heizungstechnische
Anlagen und Brauchwarmwasseranlagen
vom 22. März 1994 (Heizungsanlagen-
verordnung).