Der vergessene hydraulische Abgleich
ist ein häufiger Anlagenfehler
Wir wissen, dass in den Wohnräumen
häufig auf den Einbau von Thermostatventi-
ƒ
le mit Voreinstellung verzichtet wird,
die einstellbaren Thermostatventile bei
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etwa 90 % der Anlagen nicht voreingestellt
werden,
die Förderstrombegrenzung selten nach
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Heizleistung erfolgt,
nur bei wenigen Neuanlagen Rücklaufver-
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schraubungen eingebaut werden,
diese aber nur als Absperrorgan, nicht als
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Durchflussbegrenzer genutzt werden.
Die Folgen sind
ungleichmäßige Erwärmung der Räume nach
ƒ
Abschaltungen und Absenkphasen,
verzögerte Behaglichkeit in den Wohnun-
ƒ
gen.
Wir wissen, dass beim Vorhandensein mehrerer
Heizungs-Steigestränge
häufig auf den Einbau von differenzdruckre-
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gelnden Einrichtungen verzichtet und somit
ein maximales Druckangebot von 200 mbar
in den vorderen Strängen häufig überschrit-
ten wird,
fälschlicherweise Strangabgleichventile
ƒ
zum Einsatz kommen, die nur den Förder-
strom am Tage des höchsten Wärmebedarfs
begrenzen.
Die Folgen sind
störende Geräusche an den Thermostat-
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ventilen und Unterversorgung der hinteren
Stränge,
ungleichmäßige Erwärmung von Gebäude-
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teilen,
absichtlich überdimensionierte Pumpen, um
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entfernte Heizungsabschnitte zu versorgen,
dadurch höhere Betriebskosten bei unnütz
ƒ
hohen Investitionskosten,
daraus resultierend unzufriedene Kunden
ƒ
und mangelndes Vertrauen in die Fachkom-
petenz des Handwerkers.
Konsequenz des unterlassenen oder verges-
senen hydraulischen Abgleichs kann nur sein,
dass der Fachmann die Normen und Vorschrif-
ten, insbesondere VOB Teil C/DIN 18 380,
beachtet und sie ernst nimmt.
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