Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Wilo Brain Planungshilfe Seite 26

Inhaltsverzeichnis

Werbung

26
Pumpe und Regelung
Das kann der konkrete Einstieg in ein umfas-
sendes Sanierungs- und Wartungsgeschäft
sein. Bisher werden zumeist nur die Reini-
gungs- und Einstellarbeiten am Wärmeer-
zeuger, am Brenner und am Wassererwärmer
durchgeführt. Die vorbeugende Instandhal-
tung und Wartung auch der hydraulischen
Komponenten in der Wärmeverteilung als
ganzheitliche Maßnahme für die gesamte
Heizungsanlage ermöglicht den Fachbetrieben
eine kontinuierliche Auftragsauslastung und
dementsprechende Erträge. Dieses Geschäft
wird bis auf den heutigen Tag lediglich von
wenigen SHK-Fachbetrieben wahrgenommen.
Schon in der Überschrift der Systemcheckliste
wird eine klare Aussage erwartet, aus welchem
Anlass und zu welchem Zweck sie ausgefüllt
werden soll. Handelt es sich um die:
Abnahme/Inbetriebnahme einer neu erstell-
ƒ
ten Heizungsanlage, also um die Fragen, ob
alle Bauteile der Heizungsanlage der Planung
entsprechend eingebaut und eingestellt
wurden und ob alle wichtigen Funktionen
ihrer Aufgabe entsprechend funktionieren?
Wartung, wobei regelmäßig halbjährlich/
ƒ
jährlich festgestellt werden soll, ob alle
wichtigen Funktionen noch ihrer Aufgabe
entsprechend funktionieren?
Bestandsaufnahme bei älteren Heizungsan-
ƒ
lagen, durch die sichergestellt wird, dass die
wichtigsten Daten auch erfasst werden?
Der entsprechende Zweck ist in der Checkliste
anzukreuzen.
Für die Abnahme/Inbetriebnahme einer
Heizungsanlage ist in der Verdingungsordnung
für Bauleistungen (VOB) geregelt, welche
Leistung der Betrieb beim Bau und bei der In-
betriebnahme einer Heizungsanlage überneh-
men muss. Ungleichmäßige Erwärmung von
Gebäudeteilen, überdimensionierte Pumpen
und dadurch höhere Betriebskosten lassen sich
durch die Durchführung des häufig „vergesse-
nen" hydraulischen Abgleichs, insbesondere
bei größeren Anlagen, vermeiden. Durch eine
fachgerechte Abnahme/ Inbetriebnahme und
wegen der somit von Anfang an komfortabel
arbeitenden Heizungsanlage, kann die Bin-
dung des Kunden unmittelbar und dauerhaft
gesteigert werden.
Bei der Wartung einer Heizung muss die Ge-
samtanlage und nicht nur der Wärmeerzeuger
gewartet werden. Diese Systemwartung sollte
grundsätzlich ab Inbetriebnahme und für die
Dauer der Gewähr leistungszeit angeboten
werden. Dadurch lassen sich Forderungen
nach Leistungen abwehren, die letztlich nur
auf mangelhafte oder nicht durchgeführte
Wartung zurückzuführen sind. Das Kulanzver-
langen im Falle kritischer Betriebssituationen
kann nach einem abgelehnten Wartungs-
angebot begründeterweise zurückgewiesen
werden.
Der Heizungsbaumeister als Fachunterneh-
mer hat nicht nur das Recht, die ganzheit-
liche Anlagenwartung zu empfehlen, es ist
vielmehr seine unternehmerische Pflicht. In
den verschiedensten Vorschriften, z. B. in der
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB),
in der Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV),
in den einschlägigen Normen und in diversen
weiteren anerkannten Regeln der Technik
sind Umfang und Zeitvorschriften für die
Wartungsintervalle genau definiert. Rechtlich
verhält sich der Handwerker fragwürdig, der
seinem Kunden einen Wartungsvertrag für die
vollständige Funktionsfähigkeit der geliefer-
ten Heizungsanlage vorenthält. Und außerdem
verzichtet er auf Umsätze.
Mit der Bestandsaufnahme lässt sich der
organisatorische Aufwand für die Wartung und
die Betreuung der Heizungsanlage reduzieren,
wenn die installierten Produkte und deren
Leistung und Einstellwerte einmal aufge-
nommen und dokumentiert werden. Wenn
der Servicemonteur zum ersten Mal in den
Heizungskeller kommt, sollte er sich die Zeit
nehmen, um sich mit einer Bestandsaufnahme
einen fachlich korrekten Überblick über die
Anlage zu verschaffen.

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis