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KLS Martin group SonicWeld Rx Gebrauchsanweisung Seite 33

Ultraschallgerät
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Ultrasonic Unit SonicWeld Rx®
Gebrauchsanweisung
Bei der Auswahl des RDGs ist darauf zu achten,
• dass der RDG grundsätzlich eine geprüfte Wirksamkeit besitzt (z. B. DGHM- oder FDA-
Zulassung/Clearance/Registrierung bzw. CE-Kennzeichnung entsprechend DIN EN ISO 15883),
• dass nach Möglichkeit ein geprüftes Programm zur thermischen Desinfektion (A0-Wert > 3000 oder –
bei älteren Geräten – mindestens 5 min bei 90 °C/194 °F) eingesetzt wird (bei chemischer Desinfektion
Gefahr von Desinfektionsmittelrückständen auf den Produkten),
• dass das eingesetzte Programm für die Produkte geeignet ist und ausreichende Spülzyklen enthält.
Detergentienrückstände können mit einer der folgenden Maßnahmen wirksam verhindert werden:
mindestens drei abreichernde Schritte nach der Reinigung bzw. Neutralisation durchführen oder
Leitwertsteuerung des RDG,
• dass zum Nachspülen nur steriles oder keimarmes (max. 10 Keime/ml) sowie endotoxinarmes
(max. 0,25 Endotoxineinheiten/ml) Wasser (z. B. purified water/highly purified water)
• dass die zum Trocknen eingesetzte Luft gefiltert wird (ölfrei, keim- und partikelarm) und
• dass das RDG regelmäßig gewartet, überprüft und kalibriert wird.
Bei der Auswahl des eingesetzten Reinigungs- und Desinfektionsmittelsystems ist darauf zu achten,
• dass die vom Hersteller des Desinfektionsmittels vorgegebenen Kontaktzeiten und Konzentrationen und
Anwendungsrichtlinien eingehalten werden,
• dass bei Produkten aus Aluminium oder anderen alkaliempfindlichen Werkstoffen nur Laugen/starke
Laugen/neutral/enzymatische Reiniger mit einem maximalen pH-Wert von 8,5 oder alkalische Reiniger
mit einem maximalen pH-Wert von 11 verwendet werden und
• dass diese grundsätzlich für die Reinigung von invasiven Medizinprodukten aus Metallen und
Kunststoffen geeignet sind,
• dass, sofern keine thermische Desinfektion eingesetzt wird, zusätzlich ein geeignetes
Desinfektionsmittel mit geprüfter Wirksamkeit (z. B. VAH/DGHM- oder FDA/EPA-
Zulassung/Clearance/Registrierung bzw. CE-Kennzeichnung) eingesetzt wird und dass dieses mit dem
eingesetzten Reinigungsmittel kompatibel ist und
• dass die eingesetzten Chemikalien mit den Produkten kompatibel sind. Folgende Bestandteile dürfen
nicht enthalten sein: organische, mineralische und oxidierende Säuren (minimal zulässiger pH-Wert 5,5),
organische Lösungsmittel (z. B. Alkohole, Ether, Ketone, Benzine), Oxidationsmittel (z. B.
Wasserstoffperoxide), Halogene (Chlor, Jod, Brom), aromatische/halogenierte Kohlenwasserstoffe.
Gebrüder Martin leistet keine Gewähr, wenn Präparate verwendet werden, deren Bestandteile von diesen
Angaben abweichen. Kombinierte Reinigungs- und Desinfektionsmittel sollten nach Möglichkeit nicht
eingesetzt werden.
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Sollte vor dem Hintergrund nationaler Empfehlungen (z. B. in Deutschland KRINKO/RKI/BfArM-Empfehlung zur Aufbereitung) eine geringere
Wasserqualität als ausreichend erachtet werden, erfolgt dies in alleiniger Verantwortung des Aufbereiters.
Revision 04
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eingesetzt wird,
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