Cedex Bio HT
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Benutzerhandbuch · Version 1.2
Tipp
o
Die korrekte Kassettenbefüllung wird automatisch überprüft, wenn die Kassette
zum ersten Mal auf dem Analyzer platziert wird. Wenn die integrierte
Kassettenvolumenprüfung fehlschlägt, wird eine Meldung angezeigt und der
Zugang für diese Kassette verweigert. Verwenden Sie eine andere Kassette, wenn
die Volumenprüfung fehlschlägt.
Die Verwendung von Kassetten in verschiedenen Cedex Bio HT Systemen ist nicht vorgesehen.
Die Kassettenracks sowie die dazugehörigen Kassetten dürfen nur in jeweils einem
Cedex Bio HT Analyzer verwendet werden. Alle Kassetten werden vom Analyzer über ihre
eindeutige Kassettennummer identifiziert. Wenn eine bereits in einem anderen Cedex Bio HT
Analyzer verwendete Kassette eingesetzt wird, kann dies zu fehlerhaften Ergebnissen führen.
Wenn mehrere Cedex Bio HT Analyzer im selben Labor betrieben werden, müssen alle
Kassettenracks sowie die dazugehörigen Kassetten einem bestimmten Analyzer zugeordnet
sein, z. B. durch Farbcodierungen.
So mischen Sie Kassetten
1 Klicken Sie auf die Registerkarte Neue Meldungen im Arbeitsbereich Meldungen,
um zu überprüfen, ob Meldungen im Format „Kassette <Name> auf Rack
<Nummer>, Position <Position> erfordert Mischen" vorhanden sind.
2 Klicken Sie im Arbeitsbereich Status auf die Registerkarte Kassetten, und
überprüfen Sie, ob Kassetten mit dem Status „Erford. Mischen" vorhanden sind.
3 Warten Sie, bis die grüne Rackstatusleuchte aufleuchtet, und entfernen Sie dann
die Racks mit den zu mischenden Kassetten.
4 Stellen Sie die frisch angelösten Kassetten 10 Minuten lang auf eine externe
Mischstation.
Stellen Sie die Kassetten, die einer regelmäßigen Mischung bedürfen, eine Minute
lang auf eine externe Mischstation.
5 Setzen Sie das Rack wieder in den Kassettenbereich ein.
6 Entfernen Sie das Rack nach Ablauf der erforderlichen Mischzeit erneut, und
setzen Sie die gemischten Kassetten auf das Rack.
7 Setzen Sie das Rack wieder in den Kassettenbereich ein.
5 Täglicher Arbeitsablauf
Systemstart bei Tagesbeginn
B-11