Betriebsbestimmungen
1.4 Anschluß-
hinweise
D
1.5 Betriebshinweise
D 6
Ein störungsfreier und sicherer Betrieb des Frequenzumrichters ist nur unter Beach-
tung der unten aufgeführten Anschlußhinweise gewährleistet.
Bei Abweichungen von diesen Vorgaben können im Einzelfall Fehlfunktionen
und Schäden auftreten.
– Der Frequenzumrichter KEB COMBIVERT ist für einen festen Anschluß bestimmt.
– Netz- und Motorleitungen nicht vertauschen.
– Steuer- und Leistungsleitungen getrennt verlegen (10 cm Abstand).
– Anschluß der Steuerleitungen nur an Schalt- und Einstellelemente (Relais, Schal-
ter, Potentiometer), die für Kleinspannungen geeignet sind.
– Abgeschirmte/verdrillte Steuerleitungen verwenden. Schirm nur einseitig am
Frequenzumrichter auf PE legen.
– Abgeschirmte Motorleitungen verwenden. Schirm auf PE bzw. großflächig am
Motorgehäuse auflegen.
– Frequenzumrichter gut erden: Sternförmig erden; Erdschleifen vermeiden; kürze-
ste Verbindung zur Haupterde
Die Anschlüsse der Steuerklemmleiste sowie Gebereingänge
weisen sichere Trennung gemäß VDE 0100 auf. Der Errichter
von Anlagen oder Maschinen hat sicher zu stellen, daß bei ei-
nem vorhandenen oder neu verdrahteten Stromkreis mit siche-
rer Trennung die VDE - Forderungen erfüllt bleiben.
Um Schäden am Frequenzumrichter, sowie daraus resultierende
Sach- oder Personenschäden zu vermeiden, beachten Sie folgen-
de Hinweise:
– Leistungstrennschalter zwischen der Spannungsversorgung und dem Frequenz-
umrichter installieren, damit eine unabhängige Abschaltung des KEB COMBIVERT
möglich ist.
– Häufiges Schalten zwischen Netz und Frequenzumrichter ist nicht zulässig!
– Das Schalten zwischen Motor und Frequenzumrichter während des Betriebes ist
verboten!
– Den KEB COMBIVERT unter geeigneten Bedingungen betreiben (siehe Umwelt-
bedingungen im Teil 2).
– Bei veränderter Programmierung des Frequenzumrichters (Abweichung von der
Werkseinstellung), diese vor der Inbetriebnahme nochmals überprüfen. !Fehlein-
stellungen können zu ungewolltem Verhalten des Antriebes führen!
– Sollte trotz Einhaltung der Anschluß- und Betriebshinweise eine Funktionsstörung
oder ein Defekt beim KEB COMBIVERT auftreten, können undefinierte Betriebs-
zustände entstehen. Das Ansprechen von softwaremäßigen Schutzfunktionen wie
z.B. Endschalterfunktion, das richtige Schalten einer Bremse oder die korrekte Re-
aktionen auf Sollwertvorgaben ist somit nicht gewährleistet.
– Die alleinige Absicherung einer Anlage durch Softwareschutzfunktionen ist nicht
ausreichend, unbedingt externe, vom KEB COMBIVERT unabhängige Schutzmaß-
nahmen installieren.