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Bosch BSA 250 Betriebsanleitung Seite 28

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15.
Wartung
Eine regelmäßige Wartung Ihres Bremsprüfstandes sichert Ihnen
die Werterhaltung.
Wir empfehlen Ihnen, mit dem Bosch Kundendienst einen
Wartungsvertrag abzuschließen. Sie haben damit die Gewähr,
daß der Bremsprüfstand eine hohe Betriebssicherheit, Zuver-
lässigkeit und die vorgeschriebene Meßgenauigkeit besitzt.
Wir empfehlen, die Wartung in folgenden Zeitabständen durch-
zuführen:
Fahrzeugdurchlauf monatlich bis 100 Fahrzeuge =
Fahrzeugdurchlauf monatlich bis 200 Fahrzeuge =
Fließbandbetrieb (z.B. technische Prüfstellen) = 1
Im Wartungsumfang sind nachstehende Punkte zu überprüfen:
- Prüfrollen
- Prüfstandbefestigungen und Schweißstellen
- Schaltschwinge mit Tastrolle
- Antriebskette
- Befestigungsschrauben
- Bediensicherheit
- Elektrische Betriebssicherheit
Alle Wartungsarbeiten sind von Sachkundigen vorzunehmen und
zu protokollieren.
Die Durchführung der Stückprüfung ist Pflicht in der BRD.
Durchführung der Stückprüfung
Die Stückprüfung muß vor der ersten Inbetriebnahme durchge-
führt werden.
Sie muß alle 2 Jahre wiederholt werden.
Die Stückprüfung muß nach einer Reparatur des Prüfstandes
durchgeführt werden, wenn für die Messung relevante Baugrup-
pen instandgesetzt wurden.
In der Prüfanweisung „Arbeitsumfang der Stückprüfung"
(VKF 001/53-1) 1 689 980 195 sind alle anfallenden Arbeiten
aufgelistet.
Die Prüfung ist von einem Sachkundigen durchzuführen.
Das Ergebnis ist im Prüfbericht (VKF 001/53) 1 689 980 164 zu
dokumentieren.
Wir empfehlen Ihnen für die Nachweise das EG-Wartungsbuch
(KDF 003/3) 1 689 980 241 in Verbindung mit dem Gerätepaß
für Bosch-Bremsenprüfstände (KDF 003/3-2) 1 689 980 291.
Bei der Stückprüfung festgestellte Mängel sind sofort zu besei-
tigen.
! Vor der Mängelbeseitigung darf der Bremsprüfstand
nicht zu Bremsprüfungen nach §29 StVZO und
Anlage VIII StVZO in Verbindung mit §41 StVZO ver-
wendet werden. Die Stückprüfung ist innerhalb von
4 Wochen erneut durchzuführen.
Der Termin für die nächste Stückprüfung ist an geeigneter Stelle
sichtbar am Prüfstand kenntlich zu machen. Verwenden Sie hierzu
die Klebemarke (KDF 001/21-2) 1 689 980 165.
28
16.
Prüfrollen, Antriebskette, Gasfeder, Glüh- und Glimmlampen
sowie die Batterien der Fernbedienung sind Verschleißteile.
Die Prüfrollen unterliegen (wie Fahrzeugreifen) einem natürlichen
Verschleiß. Aufgrund der hochwertigen Beschichtung beträgt
deren normale Lebensdauer mindestens 30.000 Prüfungen oder
3 Jahre. Dies setzt jedoch einen bestimmungsgemäßen Ge-
brauch und eine entsprechende Einbausituation voraus.
i Sand auf dem Fahrzeugreifen verkürzt die Lebensdauer der
1
/
jährlich
2
1
/
jährlich
4
1
Bezeichnung
/
bis 2 monatlich
2
- Prüfrollen *)
- Antriebskette
- Gasfeder
*) Abhängig vom Bremsenprüfstandstyp und den länder-
spezifischen Sonderausführungen werden unterschiedliche
Prüfrollen verwendet. Die genauen Bestellnummern für Ihre
Prüfrollen sind vom Bosch Kundendienst zu ermitteln.
Für die Fernbedienung wird eine handelsübliche 6V-Block-
batterie, Flat Pack 4 LR 61, benötigt.
! Batterien sind Sonderabfall.
Ersatz- und Verschleißteile
Beschichtung erheblich (Schmirgeleffekt).
Sie müssen nach Sonderbestimmungen entsorgt werden!
Bestellnummer
siehe Tabelle
1 684 730 029
1 687 032 041
22.01.03
1 689 979 689

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