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Prüfkonzept - Sick Microscan3 Betriebsanleitung

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4
PROJEKTIERUNG
4.6
Prüfkonzept
62
B E T R I E B S A N L E I T U N G | microScan3 – PROFINET
Sie können das Prozessabbild nach folgenden Kriterien wählen:
Version der PROFIsafe-Spezifikation (2.4 oder 2.6.1)
Länge des Prozessabbilds (12 Byte oder 6 Byte)
Mit oder ohne Prüfung der F_iPar_CRC
Prozessabbilder mit 6 Byte Länge decken alle Funktionen des microScan3 Core – PRO‐
FINET und des microScan3 Pro – PROFINET ab. Prozessabbilder mit 12 Byte Länge
decken möglicherweise bei kommenden Gerätevarianten zusätzliche Funktionen ab.
Inhalt des Prozessabbilds
Verfügbare Daten (Eingang des Geräts, Ausgang der Steuerung):
Sicherheitsfunktion neu starten
Ereignishistorie anhalten
Ruhezustand aktivieren
Überwachungsfallnummer
Rücksetzen
Sicherheitsfunktion und Verbindungen neu starten
Gerät vollständig neu starten
Verfügbare Daten (Ausgang des Geräts, Eingang der Steuerung):
Status Sicherheitsfunktion
Status Ruhezustand
Verschmutzungswarnung
Verschmutzungsfehler
Referenzkonturüberwachung
Manipulation
Abschaltpfad (sicherheitsgerichtet)
Abschaltpfad (nicht sicherheitsgerichtet)
Aktueller Überwachungsfall
Rücksetzen erforderlich
Applikationsfehler
Gerätefehler
Ergänzende Informationen
Zusätzlich zum sicherheitsgerichteten PROFIsafe-Prozessabbild können Sie am Aus‐
gang des Geräts (Eingang der Steuerung) ein nicht sicherheitsgerichtetes PROFINET-
Prozessabbild verwenden.
Informationen zur Verwendung des nicht sicherheitsgerichteten PROFINET-Prozessab‐
bilds:
Das PROFINET-Prozessabbild ist mit der Länge 12 Byte oder 6 Byte verfügbar.
Das PROFINET-Prozessabbild muss mit der gleichen Länge verwendet werden wie
das PROFIsafe-Prozessabbild.
Der Inhalt des PROFINET-Prozessabbilds ist identisch mit dem Inhalt des PROFI‐
safe-Prozessabbilds.
Das PROFINET-Prozessabbild darf nicht für sicherheitsgerichtete Aufgaben verwen‐
det werden.
Bei Verwendung des PROFINET-Prozessabbilds muss der Anwender in der Steue‐
rung ein für die konkrete Applikation geeignetes Timeout festlegen.
Verwandte Themen
„Prozessabbilder im Detail", Seite 176
Die Schutzeinrichtung muss bei der Inbetriebnahme, nach Veränderungen und in regel‐
mäßigen Abständen von einer entsprechend befähigten Person geprüft werden.
8021218/15ZV/2019-11-14 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
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