4
PROJEKTIERUNG
4.6
Prüfkonzept
62
B E T R I E B S A N L E I T U N G | microScan3 – PROFINET
Sie können das Prozessabbild nach folgenden Kriterien wählen:
•
Version der PROFIsafe-Spezifikation (2.4 oder 2.6.1)
•
Länge des Prozessabbilds (12 Byte oder 6 Byte)
•
Mit oder ohne Prüfung der F_iPar_CRC
Prozessabbilder mit 6 Byte Länge decken alle Funktionen des microScan3 Core – PRO‐
FINET und des microScan3 Pro – PROFINET ab. Prozessabbilder mit 12 Byte Länge
decken möglicherweise bei kommenden Gerätevarianten zusätzliche Funktionen ab.
Inhalt des Prozessabbilds
Verfügbare Daten (Eingang des Geräts, Ausgang der Steuerung):
•
Sicherheitsfunktion neu starten
•
Ereignishistorie anhalten
•
Ruhezustand aktivieren
•
Überwachungsfallnummer
•
Rücksetzen
•
Sicherheitsfunktion und Verbindungen neu starten
•
Gerät vollständig neu starten
Verfügbare Daten (Ausgang des Geräts, Eingang der Steuerung):
•
Status Sicherheitsfunktion
•
Status Ruhezustand
•
Verschmutzungswarnung
•
Verschmutzungsfehler
•
Referenzkonturüberwachung
•
Manipulation
•
Abschaltpfad (sicherheitsgerichtet)
•
Abschaltpfad (nicht sicherheitsgerichtet)
•
Aktueller Überwachungsfall
•
Rücksetzen erforderlich
•
Applikationsfehler
•
Gerätefehler
Ergänzende Informationen
Zusätzlich zum sicherheitsgerichteten PROFIsafe-Prozessabbild können Sie am Aus‐
gang des Geräts (Eingang der Steuerung) ein nicht sicherheitsgerichtetes PROFINET-
Prozessabbild verwenden.
Informationen zur Verwendung des nicht sicherheitsgerichteten PROFINET-Prozessab‐
bilds:
•
Das PROFINET-Prozessabbild ist mit der Länge 12 Byte oder 6 Byte verfügbar.
•
Das PROFINET-Prozessabbild muss mit der gleichen Länge verwendet werden wie
das PROFIsafe-Prozessabbild.
•
Der Inhalt des PROFINET-Prozessabbilds ist identisch mit dem Inhalt des PROFI‐
safe-Prozessabbilds.
•
Das PROFINET-Prozessabbild darf nicht für sicherheitsgerichtete Aufgaben verwen‐
det werden.
•
Bei Verwendung des PROFINET-Prozessabbilds muss der Anwender in der Steue‐
rung ein für die konkrete Applikation geeignetes Timeout festlegen.
Verwandte Themen
•
„Prozessabbilder im Detail", Seite 176
Die Schutzeinrichtung muss bei der Inbetriebnahme, nach Veränderungen und in regel‐
mäßigen Abständen von einer entsprechend befähigten Person geprüft werden.
8021218/15ZV/2019-11-14 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten