Simrad AP50 Autopilot
1 GENERELLE INFORMATIONEN
1.1 Einleitung
20222626 / B
Das AP50 System ist gefertigt und geprüft in Übereinstimmung
mit der Europäischen Marine-Ausrüstungs-Vorschrift 96/98. Das
bedeutet, dass der AP50 den höchsten Anforderungen heute
existierender Tests für nicht militärische Marineausrüstung
entspricht.
Die Marine-Ausrüstungs-Vorschrift 96/98/EC (MED), ergänzt
durch 98/95/EC für Schiffe unter EU- oder EFTA-Flagge, findet
Anwendung bei allen Neubauten, bei existierenden Schiffen, die
noch nicht mit einer solchen Ausrüstung bestückt sind und bei
allen Schiffen, die Ihre Ausrüstung ersetzt haben.
Das bedeutet, dass alle Komponenten, die in Annex A1 genannt
werden, das Zeichen der Wheelmark-Prüfung tragen müssen,
welches ein Symbol der Übereinstimmung mit der Marine-
Ausrüstungs-Vorschrift ist.
Auch bei Installation des AP 50 auf nicht ausrüstungspflichtigen
Schiffen, wird erforderlich, dass ein AP50 Bediengerät als
Hauptgerät festgelegt wird, damit die Installation genehmigt
wird. Simrad übernimmt keine Verantwortung für fehlerhafte
Installation oder falschen Gebrauch des AP50 Autopiloten, so
dass es für die Personen, welche die Installation vornehmen,
Grundvoraussetzung ist, sich sowohl mit dem Inhalt des
Handbuches als auch mit den Bestimmungen vertraut zu
machen.
Der Zweck der Marine-Ausrüstungs-Bestimmungen ist, die
Sicherheit auf See zu erhöhen und der Meeresverschmutzung
vorzubeugen durch einheitliche Verwendung von relevanten
internationalen Instrumenten wie in Annex 1 aufgeführt. Da es
viele sich überschneidende Anforderungen in den
Standards/Codes gibt, führen integrierte Systeme und integrierte
Zertifizierung zu effizientem und wirksamen Management von
Sicherheit, Umwelt, Emissionen und Qualität.
Die Marine-Ausrüstungs-Bestimmungen machen auch einen
Teil des Internationalen Sicherheitsmanagements-Codes (ISM)
aus. Der ISM-Code wurde als neues Kapitel (IX) des SOLAS
1994 eingefügt und ist Vorschrift für Passagierschiffe ab 1. Juli
1998; Öltanker, Chemie-Tanker, Gas-Tanker, Schüttgut-
Frachter, Frachtschiffe von 500 BRT und aufwärts ab 1. Juli
1998; und andere Frachtschiffe und mobile Bohreinheiten von
500 Tonnen und darüber ab 1. Juli 2002.
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