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Sicherheitsanforderungen Für Den Betrieb - Ottobock C1000 DS Gebrauchsanweisung

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Sicherheitshinweise
2.5
Sicherheitsanforderungen für den Betrieb
WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr durch fehlerhafte Sicher-
heitsfunktionen. Der Bediener ist verpflichtet, sich vor je-
der Benutzung vom sicheren und ordnungsgemäßen Zu-
stand des Elektrorollstuhls einschließlich der Sicherheits-
funktionen zu überzeugen.
Der Elektrorollstuhl darf nur betrieben werden, wenn alle
Sicherheitsfunktionen, z. B. die selbsttätigen Bremsen,
funktionstüchtig sind. Nicht funktionierende Bremsen kön-
nen zu schweren Unfällen mit tödlichen Verletzungen führen.
WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr durch falsche Konfigurati-
onseinstellungen. Geänderte Einstellungen von Parame-
tern bei der Konfiguration führen zu einer Änderung des
Fahrverhaltens. Insbesondere Änderungen der Geschwin-
digkeits-, Beschleunigungs-, Brems- oder Joystickeinstellun-
gen können zu unvorhergesehenen und in der Folge zu un-
kontrollierbaren Fahreigenschaften mit Unfallfolge führen.
Erproben Sie nach Abschluss der Konfiguration/Program-
mierung immer das Fahrverhalten des Elektrorollstuhls.
Die Programmierung darf nur von eingewiesenem Fach-
personal durchgeführt werden. Ottobock oder der Steue-
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Ottobock
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rungshersteller haften nicht bei Schadensfällen, die (insbe-
sondere in Kombination mit einer Sondersteuerung) durch
eine nicht fachgerecht/bestimmungsgemäß auf die Fähig-
keiten des Rollstuhlnutzers abgestimmte Programmierung
verursacht wurden.
WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr durch fehlende Bremswir-
kung bei entriegelter Bremse. Beachten Sie die fehlende
Bremsfunktion bei entriegelter Bremse vor allem bei der Be-
förderung des Elektrorollstuhls auf einer Strecke mit Neigung.
WARNUNG
Verletzungsgefahr durch Umkippen beim Fahren. Der
C1000 DS ist für das Befahren von Steigungen und Gefäl-
lestrecken bis max. 17 % zugelassen. Steigungen oder
Gefällestrecken über diesem Prozentsatz dürfen nicht be-
fahren werden.
Die kritische Hindernisbewältigung des C1000 DS beträgt
10 cm. Höhenunterschiede, die größer als 10 cm sind,
dürfen nicht überquert werden. Beim Befahren von Stei-
gungen und Gefällestrecken dürfen keine Hindernisse
überwunden werden.
C1000 DS

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