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Distanzschutz (ZMn)
wobei:
X
= Blindwiderstand-Reichweite für alle Fehlerarten
RFPP
= Wirkwiderstand-Reichweite für Phase-Phase-Fehler
RFPE
= Wirkwiderstand-Reichweite für Phase-Erde-Fehler
Z
= Leitungsimpedanz
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Die Distanzschutzzonen können – unabhängig voneinander – in einem gerichteten (vor-
wärts oder rückwärts) oder ungerichteten Modus betrieben werden. Dadurch eignet sich
dieses Verfahren – in Verbindung mit anderen Signalübertragungsverfahren – für den
Schutz von Freileitungen und Kabeln in komplexen Netzkonfigurationen wie Zweisy-
stemleitungen, Parallelleitungen, Verteilerleitungen etc. Zone 1, 2 und 3 können
phasenselektive Signale wie Anregung und Auslösung absetzen.
Die zusätzlichen Distanzschutzzonen 4 und 5 weisen zwar die gleiche Grundfunktio-
nalität wie Zone 1 bis 3 auf, bieten aber nicht die Möglichkeit zur Erzeugung phasen-
selektiver Ausgangssignale.
Die Distanzschutzzone 5 zeichnet sich durch eine kürzere Ansprechzeit als die anderen
Zonen aus, besitzt aber auch eine größere Überreichweite für transiente Störungen. Die-
se Zone sollte allgemein als Prüfzone in Verbindung mit dem Draufschaltfehlerschutz
(SOTF) oder als Zone mit Ansprechverzögerung eingesetzt werden, wobei als An-
sprechzeit ein Wert größer 100 ms zu wählen ist.
Die Basis-Distanzschutzfunktion eignet sich im allgemeinen für den Einsatz in nicht-
kompensierten Netzen. Eine spezielle Ergänzung der Grundfunktionen steht als Option
für die Verwendung bei reihenkompensierten und benachbarten Leitungen zur Verfü-
gung, bei denen eine Spannungsumkehr die korrekte Richtungsbestimmung eines
Grunddistanzschutzes stören könnte.
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Getrennte digitale Signalprozessoren berechnen die Impedanz, wie sie von den ver-
schiedenen Meßschleifen in den diversen Distanzschutzzonen ermittelt wird. Die Er-
gebnisse werden für alle Meßschleifen und jede Distanzschutzzone einmal pro
Millisekunde aktualisiert. Die Messung der Impedanz für jede Schleife erfolgt anhand
der Differentialgleichung, die die vollständige Leitungsimpedanz berücksichtigt, wie in
Abbildung 12.
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