Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
1.1.3
1.1.3.1
1.1.3.2
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr
zum Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung (kein Explosi-
ons-Schutz),
zur Erdung von Freileitungen mit der Struktur, d. h. dem Ausleger
des Steigers,
zum Einsatz an unter Spannung stehenden Teilen elektrischer
Anlagen.
zur Versetzfahrt, d. h. das Fahren mit angehobener und/oder per-
sonenbesetzter Arbeitsbühne. Fahren ist nur zulässig, wenn sich
die fahrbare Hubarbeitsbühne in der Transportanordnung befindet
( Kapitel 5.1 ). Für Versetzfahrt mit angehobener und/oder per-
sonenbesetzter Arbeitsbühne ist eine besondere Ausstattung
(Sonderausstattung) erforderlich.
Personalanforderung
Bedienpersonal
Mit der Bedienung des Ruthmann-Steigers T 300.4 dürfen nur Personen be-
traut werden,
✓ die mindestens 18 Jahre alt sind,
✓ die im Besitz ihrer vollen körperlichen und geistigen Fähigkeiten
sind,
✓ die eingewiesen sind und dieses schriftlich bestätigt haben,
✓ die im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind und
✓ von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufga-
ben zuverlässig und sicher erfüllen.
Das Bedienpersonal muss ausreichend qualifiziert sein. Es muss die Befähi-
gung dafür bieten, die „Prüfungen vor dem Steigerbetrieb" ausführen zu kön-
nen (
Kapitel 5.3.1). Dies sind Prüfungen, die, die Sicherheit und den Ge-
sundheitsschutz der Personen bei der Arbeit mit dem Ruthmann-Steiger
T 300.4 gewährleisten sollen.
Instandhaltungspersonal
Mit der Inspektion, Wartung und Instandsetzung des Ruthmann-Steigers
T 300.4 darf nur dazu befähigtes Personal betraut werden, das neben den
im Kapitel 1.1.3.1 genannten Voraussetzungen zusätzlich aufgrund ihrer
✓ Berufsausbildung,
✓ Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit auf dem Ge-
biet der fahrbaren Hubarbeitsbühnen, als auch
®
STEIGER
T 300.4
1-3