Allgemeines
0.5.3
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr
Instandhaltung
Der Ruthmann-Steiger T 300.4 wurde nach grundlegenden Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen konzipiert und gebaut.
Als Betreiber / Unternehmer sind Sie dafür verantwortlich,
dass der Ruthmann-Steiger T 300.4, gemäß der Betriebssi-
cherheitsverordnung bzw. gleichlautender länderspezifi-
scher Vorschriften, die Anforderungen an die Beschaffen-
heit auch weiterhin erfüllt.
Sie müssen als Betreiber / Unternehmer nach dem Stand der Technik erfor-
derliche Maßnahmen ergreifen, damit dem Bedienpersonal eine fahrbare
Hubarbeitsbühne bereitgestellt wird, bei deren bestimmungsgemäßer Ver-
wendung die Sicherheit und der Gesundheitsschutz gewährleistet sind.
Um den Steiger in einem guten Zustand und damit einen sicheren und effek-
tiven Betrieb zu erhalten, muss der Steiger regelmäßig gepflegt, inspiziert
und gewartet werden. Die regelmäßige Reinigung, Inspektion und Wartung
sollte auch abhängig von der Einsatzhäufigkeit und der Schwere der Einsatz-
bedingungen durchgeführt werden. Je härter die Einsatzbedingungen sind,
desto häufiger sollten die Arbeiten durchgeführt werden. Es liegt in Ihrer Ver-
antwortung den Ruthmann-Steiger T 300.4, neben den in dieser Betriebs-
und Wartungsanleitung vorgeschriebenen Inspektions- und Wartungsinter-
vallen, auch gemäß den Regeln für Arbeitsmittel der Deutschen Gesetzli-
chen Unfallversicherung
− DGUV Regel 100-500 - 2.10 „Betreiben von Hebebühnen" regelmä-
ßig nach
− DGUV Grundsatz 308-002 „Prüfung von Hebebühnen"
durch eine befähigte Person (Sachkundigen) prüfen und dies dokumentieren
zu lassen. In anderen Nationen sind gleichlautende länderspezifische Vor-
schriften zu beachten! Führen Sie ein vollständiges Protokoll aller Informati-
onen zu Inspektionen, Wartung und Instandsetzung, die direkten Einfluss auf
die Sicherheit des Steigers haben. Hierdurch sollen vorsorglich evtl. sicher-
heitstechnische Mängel, die z. B. durch Schäden verursachende Einflüsse
wie Witterung, Staub, Schmutz, korrosive Medien, Alterung, Verschleiß, un-
sachgemäße Bedienung etc. hervorgerufen werden können, systematisch
erkannt und behoben werden.
Die Inhalte des Kapitels 9 „Instandhaltung", insbesondere 9.4 „Inspektion
und Wartung" und ggf. die Inhalte zur Instandhaltung des Kapitels 10 „Son-
derausstattungen" dieser Betriebs- und Wartungsanleitung geben Ihnen not-
wendige Informationen, um in Verbindung mit den, aus Ihrer Gefährdungs-
beurteilung resultierenden speziellen Belangen zum jeweiligen Einsatz Ihres
Ruthmann-Steigers T 300.4, die in der DIN EN 13306 „Instandhaltung" ge-
nannten Instandhaltungspläne zu erstellen. Nach DIN 31051 „Grundlagen
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STEIGER
T 300.4
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