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Regelwerke zum technischen Arbeitsschutz
Rechtliche Hintergrundinformationen
Die Europäische Kommission hat Richtlinien erlassen, nicht nur zur Verbes-
serung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer, son-
dern auch um den Betreiber / Unternehmer das Bereitstellen einer sicheren
Maschine mit Hilfe der national umgesetzten Regelwerke zu ermöglichen.
Innerhalb Europas bauen die Regelwerke zum Arbeitsschutz auf nachfol-
gende Rechtsetzung der Europäischen Union auf.
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89/391/EWG „Richtlinie des Rates über die Durchführung von Maß-
nahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschut-
zes der Arbeitnehmer bei der Arbeit".
Die EG-Richtlinie ist eine Rahmenrichtlinie zu der auch die Einzelrichtlinien
für Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zählen.
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2009/104/EG „Richtlinie über Mindestvorschriften für Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeit-
nehmer bei der Arbeit" (AMBV)
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89/656/EWG „Richtlinie über Mindestvorschriften für Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen
durch Arbeitnehmer bei der Arbeit"
Die von der Europäischen Kommission erarbeiteten Richtlinien legen die
Mindestanforderungen für den Arbeitsschutz fest. Sie gelten für alle Unter-
nehmen der Mitgliedstaaten innerhalb des europäischen Binnenmarktes
gleichermaßen. Der Gesetzgeber hat die o. g. Richtlinien u. a. durch das Ar-
beitsschutzgesetz
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Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes
zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG),
die Betriebssicherheitsverordnung
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Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereit-
stellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über
Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über
die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (BetrSichV)
und PSA - Benutzungsverordnung
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Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benut-
zung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV)
sowie Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
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Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch
Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSch)
in nationales Recht umgesetzt.
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STEIGER
T 300.4
Allgemeines
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr