6.4.4
6-8
Steuerstelle NOTSTEUERUNG ein- bzw. ausschalten
Die Steuerstelle NOTSTEUERUNG am Steigerunterbau ist nach
jeder Benutzung wieder zu schließen, um sie gegen Unbefugte
und versehentliche Benutzung zu sichern.
Die Steuerstelle darf nur in Notfällen für den Notablass im Ein-
vernehmen mit dem Bühnenpersonal und zu Wartungszwecken
benutzt werden.
Voraussetzung:
✓ Betrieb eingeschaltet.
Steuerstelle
NOTSTEUERUNG
NOTSTEUERUNG
®
STEIGER
T 300.4
Position
Ausführung am Steigerunterbau
EIN
Tür des Schaltkastens NOTSTEUER-
UNG öffnen.
oder
AUS
Tür des Schaltkastens NOTSTEUER-
UNG schließen.
Bedienung
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr