Instandhaltung
9.4.4.2
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr
Steiger komplett
Der komplette Steigeraufbau, wie z. B. Grundrahmen, Abstützung, Ausleger,
Arbeitsbühne, ist hinsichtlich
− Zustand und Sauberkeit,
− Risse,
− Verformungen / Beschädigung,
− Lackierung / Anstrich,
− Korrosion,
− Vorhandensein und Lesbarkeit der Beschilderung,
− der Bewegungsfreiräume der mechanischen und hydraulischen
Bauteile sowie der Energieführungen,
− Befestigung und Sicherung lösbarer Verbindungen
− etc.
zu prüfen.
Lackschäden, wie z. B. Kratzer, Schrammen oder Steinschlagschäden, sind
sofort zu beheben, bevor Korrosion entsteht. Bei Korrosion an den tragenden
Bauteilen ist der Ruthmann-Service zu konsultieren.
Werden Beschädigungen des Steigers z. B. Anfahrschäden etc. - sichtbar
durch Lackschäden und Beulen - festgestellt, so ist umgehend eine Prüfung
durch eine befähigte Person ggf. durch einen Sachverständigen erforderlich.
Mängel sind vor der nächsten Inbetriebnahme bzw. einem Weiterbetrieb zu
beheben.
Die Beschilderung des Steigers muss stets vollständig und im lesbaren Zu-
stand sein. Beschädigte und unleserliche Schilder müssen unverzüglich er-
neuert werden.
Anmerkungen zu den einzelnen Komponenten sind den nach-
folgenden Kapiteln zu entnehmen.
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STEIGER
T 300.4
9-45